Pop-Up Biergarten am Wasserturm
Stellungnahme des Magistrats
Bei der Fläche, die den Wasserturm umgibt, handelt sich hierbei um eine Grünanlage, welche unter die Regelungen der Grünanlagensatzung fällt. Für die vom Ortsbeirat unterstützte Idee bedarf es hinsichtlich der Nutzung einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Magistrat (Amt für Bau und Immobilien), da es sich um einen sogenannten Sommergarten handelt. Im Vorfeld muss dem vermögensverwaltenden Amt (Grünflächenamt) ein vollständiger Antrag (mit Angaben über Antragsteller, Nutzungszeitraum und Angabe der Flächengröße, Angaben zu Ver- und Entsorgung, Mehrweggeschirr, Toiletten, geplante Möblierung etc.) eingereicht werden. Erst dann können auch artenschutzrechtliche Belange geprüft werden, hier kommt es auf die genaue Örtlichkeit innerhalb der Grünanlage und dem Zeitraum der Nutzung an. Gewerberechtlich ist im Anschluss vom Gastronomiebetreibenden eine Gewerbeanmeldung (Ordnungsamt) vorzunehmen. Es wird angeregt, dass sich der Antragsteller zunächst mit dem Grünflächenamt per E-Mail in Verbindung setzt (veranstaltungen.amt67@stadt-frankfurt.de).