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Radwege der Homburger Landstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4161 entstanden aus Vorlage: OF 674/10 vom 07.01.2019 Betreff: Radwege der Homburger Landstraße Vorgang: V 1004/18 OBR 10; ST 2282/18 Verwundert nimmt der Ortsbeirat die vorbezeichnete Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2282, zur Kenntnis, welche ihrerseits aber neue Fragen aufwirft. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie wurde die Aufhebung der Benutzungspflicht bekannt gegeben, da weiterhin vorhandene Markierungen zu Verwirrungen führen. 2. Die ST 2282 spricht von "vorhandenen Radwegen". Immer wieder werden diese Radwege zugeparkt. Dann fahren manche Radfahrer auch auf den Fußgängerwegen. Wie sind diese eindeutig zu erkennen? 3. Wie soll man sich an den Furtmarkierungen verhalten, wenn man mit dem Fahrrad auf der Homburger Landstraße Richtung Süden fährt? Die Furtmarkierung benutzen und - dieser folgend - die Fußgängerwege nutzen oder auf der Homburger Landstraße bleiben? Der Magistrat wird unabhängig von der Stellungnahme zu den vorgenannten Fragen gebeten, in der Homburger Landstraße eine eindeutige Radwegeführung einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2018, V 1004 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2282 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1171 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1