Radwege der Homburger Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM
4161 entstanden aus
Vorlage: OF 674/10 vom
07.01.2019 Betreff: Radwege der Homburger Landstraße
Vorgang: V 1004/18 OBR 10;
ST 2282/18 Verwundert nimmt der Ortsbeirat die vorbezeichnete
Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2282, zur Kenntnis, welche
ihrerseits aber neue Fragen aufwirft. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten: 1. Wie wurde die Aufhebung der
Benutzungspflicht bekannt gegeben, da weiterhin vorhandene Markierungen zu
Verwirrungen führen. 2. Die
ST 2282 spricht von "vorhandenen Radwegen". Immer wieder werden diese
Radwege zugeparkt. Dann fahren manche Radfahrer auch auf den Fußgängerwegen.
Wie sind diese eindeutig zu erkennen? 3. Wie soll man sich an den Furtmarkierungen
verhalten, wenn man mit dem Fahrrad auf der Homburger Landstraße Richtung Süden
fährt? Die Furtmarkierung benutzen und - dieser folgend - die Fußgängerwege
nutzen oder auf der Homburger Landstraße bleiben? Der Magistrat wird unabhängig von der Stellungnahme
zu den vorgenannten Fragen gebeten, in der Homburger Landstraße eine eindeutige
Radwegeführung einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.09.2018, V
1004
Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2282
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.06.2019, ST 1171
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR
10 am 18.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1