Radwege in der Homburger Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.12.2018, ST 2282 Betreff: Radwege in der Homburger Landstraße
Die Benutzungspflicht des Radweges entlang der Homburger
Landstraße zwischen Ronneburgstraße und Marbachweg wurde im November 2016
aufgehoben. Es besteht keine besondere Gefahrenlage für den Radverkehr, welche
eine Benutzungspflicht rechtfertigen würde. Die Höchstgeschwindigkeit in diesem
Straßenabschnitt beträgt 30 km/h, welche in der Regel eine Fahrbahnnutzung im
Mischverkehr (Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr) ermöglicht. Die Verkehrszeichen (VZ 241 Straßenverkehrs-Ordnung
"Getrennter Rad- und Fußweg" beziehungsweise "Getrennter Fuß- und Radweg")
wurden entfernt. Radfahrende können den vorhandenen Radweg nunmehr alternativ
zur Fahrbahn nutzen. Die Furtmarkierungen an den einmündenden Straßen sind
weiterhin vorhanden, um die Vorfahrt des Radverkehrs an diesen Stellen zu
verdeutlichen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.09.2018, V
1004
Antrag vom 07.01.2019, OF 674/10
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2019, OM 4161