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Radwege in der Homburger Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2282 Betreff: Radwege in der Homburger Landstraße Die Benutzungspflicht des Radweges entlang der Homburger Landstraße zwischen Ronneburgstraße und Marbachweg wurde im November 2016 aufgehoben. Es besteht keine besondere Gefahrenlage für den Radverkehr, welche eine Benutzungspflicht rechtfertigen würde. Die Höchstgeschwindigkeit in diesem Straßenabschnitt beträgt 30 km/h, welche in der Regel eine Fahrbahnnutzung im Mischverkehr (Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr) ermöglicht. Die Verkehrszeichen (VZ 241 Straßenverkehrs-Ordnung "Getrennter Rad- und Fußweg" beziehungsweise "Getrennter Fuß- und Radweg") wurden entfernt. Radfahrende können den vorhandenen Radweg nunmehr alternativ zur Fahrbahn nutzen. Die Furtmarkierungen an den einmündenden Straßen sind weiterhin vorhanden, um die Vorfahrt des Radverkehrs an diesen Stellen zu verdeutlichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2018, V 1004 Antrag vom 07.01.2019, OF 674/10 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4161