Regionaltangente West und Bahnübergang Sossenheimer Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST
2258
Betreff: Regionaltangente
West und Bahnübergang Sossenheimer Weg Der Magistrat hat die
RTW-Planungsgesellschaft um Stellungnahme zu den aktuellen Planungsdetails
gebeten. Auf dieser Basis können die Fragen wie folgt beantwortet
werden: Zu 1. Die RTW wird in beiden Fahrtrichtungen den
Bahnübergang im 15-min-Takt überqueren. Daraus resultieren zusätzliche
Schließzeiten von ca. 16 min/Stunde. Zu 2. Der Bahnübergang befindet sich in unmittelbarer Nähe
des Haltepunkts Sossenheim Bahnhof. Die Züge befinden sich somit im
Bereich des Bahnübergangs in einer Beschleunigungs- bzw. Bremsphase. Nach
aktuellen Planungen ist davon auszugehen, dass die RTW in diesem Bereich mit
maximal 40 km/h den Bahnübergang befahren wird. Zu 3. Die Gesamtschließzeit für eine Überquerung der RTW
beträgt ca. 2 min. Zu 4. Auch wenn die RTW teilweise in ihrem Streckenverlauf
Straßenbahncharakter hat, d.h. nach der Betriebsordnung für Straßenbahnen
(BOStrab) geplant wird, liegt der aktuellen Planung für den Bereich
des Übergangs Sossenheimer Weg ein Betrieb nach Eisenbahnbetriebsordnung
(EBO) zu Grunde, da dieser Abschnitt auch durch die Regionalbahnlinie RB
11 Frankfurt-Höchst - Bad Soden befahren wird. Insofern ergeben sich dort die
Schließzeiten nach EBO. Gleichwohl ist die Situation nicht mit den langen
Schließzeiten am Bahnübergang Oeserstraße vergleichbar. Zu 5. Frühere Überlegungen für eine Unterführung des
Sossenheimer Wegs unter der Bahnstrecke nach Bad Soden hindurch sind Ende
der 1980er Jahren nicht weiter verfolgt worden. Aus heutiger Sicht stellen die
mit dem Bahnübergang verbundenen Schließzeiten ein wirksames Mittel dar, den
Straßenzug Sossenheimer Weg - Westerbachstraße von Ausweichverkehren von der
parallel verlaufenden, hochbelasteten A 66 frei zu halten, ohne die
stadtteilverbindende Funktion zwischen Unterliederbach und Sossenheim übermäßig
einzuschränken. Vor dem
Hintergrund des mit einer Bahnunterführung verbundenen starken Eingriffs in das
Stadtbild und den Straßenraum vor und hinter dem Bahnübergang sowie aufgrund
der mit einer Unterführung verbundenen hohen Kosten, ist im Zuge der
RTW-Planungen bisher in dem Bewusstsein, dass die Schließzeiten zunehmen, von
einer Beibehaltung der "Drosselstelle" Bahnübergang ausgegangen worden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 15.08.2017, V 525