Regionaltangente West und Bahnübergang Sossenheimer Weg
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Bahnübergang Sossenheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat ausführlich darzulegen, wie die Überquerung des Bahnübergangs Sossenheimer Weg durch die Regionaltangente West geplant ist. Insbesondere folgende Fragen sind zu beantworten:
- Mit welchen zusätzlichen Schließungszeiten des Bahnübergangs sind in den Spitzenstunden zu rechnen?
- Mit welcher Geschwindigkeit wird die RTW den Bahnübergang überqueren?
- Wie lange vor der Überquerung des Bahnübergangs durch einen Zug der RTW wird die Schranke geschlossen werden, wie lange dauert es nach der Überquerung, bis die Schranke wieder auf geht?
- Ergeben sich daraus, dass die RTW zumindest teilweise in ihrem Streckenverlauf "Straßenbahncharakter" haben soll, Unterschiede in den Schließungszeiten des Bahnübergangs im Vergleich mit dem Bahnübergang Oeserstraße, der ja für Bahnzüge ausgelegt ist?
- Wird die Planung der RTW in diesem Bereich so angegangen, dass sich durch "Straßenbahncharakter" kurze Schließungszeiten ergeben, die den Bau aufwändiger Über- oder Unterführungsbauwerke überflüssig machen? Begründung: Der Bau von Über- oder Unterführungen an Bahnübergängen ist teuer und planungstechnisch sehr aufwändig. Eine Entscheidung für ein solches Projekt würde den Bau der Regionaltangente West über viele Jahre verzögern. Es sollte erst einmal geprüft werden, ob es nicht einfachere Lösungen gibt. Bei der Vorstellung der Pläne zur RTW wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass die RTW als Mischform verschiedener Bahnsysteme geplant ist. Teilweise soll sie einen Charakter ähnlich einer S-Bahn haben, teilweise aber auch Straßenbahncharakter. Straßenbahnen kommen bei Straßenquerungen in aller Regel ohne aufwändige Über- oder Unterführungsbauwerke aus. Es ist vor allem eine Frage der Geschwindigkeit der Züge, welche Maßnahmen hier notwendig sind.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2017, OF 460/6
Betreff: Regionaltangente West und
Bahnübergang Sossenheimer Weg Der Ortsbeirat möge
beschließen, der
Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat ausführlich darzulegen, wie die
Überquerung des Bahnübergangs Sossenheimer Weg durch die Regionaltangente West
geplant ist. Insbesondere folgende Fragen sind zu beantworten: 1. Mit welchen zusätzlichen Schließungszeiten des
Bahnübergangs sind in den Spitzenstunden zu rechnen? 2. Mit welcher Geschwindigkeit wird die RTW den
Bahnübergang überqueren? 3.
Wie lange vor der Überquerung des Bahnübergangs durch einen Zug der RTW wird
die Schranke geschlossen werden, wie lange dauert es nach der Überquerung, bis
die Schranke wieder auf geht? 4. Ergeben sich daraus, dass die RTW zumindest
teilweise in ihrem Streckenverlauf "Straßenbahncharakter" haben soll,
Unterschiede in den Schließungszeiten des Bahnübergangs im Vergleich mit dem
Bahnübergang Oeserstraße, der ja für Bahnzüge ausgelegt ist? 5. Wird die Planung der RTW in
diesem Bereich so angegangen, dass sich durch "Straßenbahncharakter" kurze
Schließungszeiten ergeben, die den Bau aufwändiger Über- oder
Unterführungsbauwerke überflüssig machen? Begründung: Der Bau von Über- oder Unterführungen an
Bahnübergängen ist teuer und planungstechnisch sehr aufwändig. Eine
Entscheidung für ein solches Projekt würde den Bau der Regionaltangente West
über viele Jahre verzögern. Es sollte erst einmal geprüft werden, ob es nicht
einfachere Lösungen gibt. Bei der Vorstellung der Pläne zur RTW wurde immer
wieder darauf hingewiesen, dass die RTW als Mischform verschiedener Bahnsysteme
geplant ist. Teilweise soll sie einen Charakter ähnlich einer S-Bahn haben,
teilweise aber auch Straßenbahncharakter. Straßenbahnen kommen bei Straßenquerungen in aller
Regel ohne aufwändige Über- oder Unterführungsbauwerke aus. Es ist vor allem
eine Frage der Geschwindigkeit der Züge, welche Maßnahmen hier notwendig
sind. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
09.07.2017, OF
440/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6
am 15.08.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 525 2017
1.
Die Vorlage OF 440/6 wird so lange zurückgestellt, bis die
Stellungnahmen des Magistrats zu den beiden Auskunftsersuchen des
Ortsbeirates 6 vom 15.08.2017, V 524 und V 525, vorliegen.
2.
Die
Vorlage OF 460/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme