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Regionaltangente West und Bahnübergang Sossenheimer Weg

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.08.2017, V 525 entstanden aus Vorlage: OF 460/6 vom 14.08.2017 Betreff: Regionaltangente West und Bahnübergang Sossenheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat ausführlich darzulegen, wie die Überquerung des Bahnübergangs im Sossenheimer Weg durch die Regionaltangente West geplant ist. Insbesondere folgende Fragen sind zu beantworten: 1. Mit welchen zusätzlichen Schließungszeiten des Bahnübergangs sind in den Spitzenstunden zu rechnen? 2. Mit welcher Geschwindigkeit wird die RTW den Bahnübergang überqueren? 3. Wie lange vor der Überquerung des Bahnübergangs durch einen Zug der RTW wird die Schranke geschlossen werden, wie lange dauert es nach der Überquerung, bis die Schranke wieder aufgeht? 4. Ergeben sich daraus, dass die RTW zumindest teilweise in ihrem Streckenverlauf "Straßenbahncharakter" haben soll, Unterschiede in den Schließungszeiten des Bahnübergangs im Vergleich mit dem Bahnübergang Oeserstraße, der für Bahnzüge ausgelegt ist? 5. Wird die Planung der RTW in diesem Bereich so angegangen, dass sich durch den "Straßenbahncharakter" kurze Schließungszeiten ergeben, die den Bau aufwändiger Über- oder Unterführungsbauwerke überflüssig machen? Begründung: Der Bau von Über- oder Unterführungen an Bahnübergängen ist teuer und planungstechnisch sehr aufwändig. Eine Entscheidung für ein solches Projekt würde den Bau der Regionaltangente West über viele Jahre verzögern. Es sollte erst einmal geprüft werden, ob es nicht einfachere Lösungen gibt. Bei der Vorstellung der Pläne zur RTW wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass die RTW als Mischform verschiedener Bahnsysteme geplant ist. Teilweise soll sie einen Charakter ähnlich einer S-Bahn haben, teilweise aber auch Straßenbahncharakter. Straßenbahnen kommen bei Straßenquerungen in aller Regel ohne aufwändige Über- oder Unterführungsbauwerke aus. Es ist vor allem eine Frage der Geschwindigkeit der Züge, welche Maßnahmen hier notwendig sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2258 Aktenzeichen: 61 1