Baustopp in der Burgstraße 56
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2251
Betreff: Baustopp in der Burgstraße 56 Dem Magistrat ist bekannt, dass die Bauarbeiten gegenwärtig unterbrochen sind. Der Magistrat hat aber keine rechtliche Möglichkeit, den Bauherrn zu einer Fortsetzung der Bauarbeiten zu verpflichten. Darüber hinaus besteht zurzeit auch keine Möglichkeit, mit dem Bauherrn Kontakt aufzunehmen, da dieser wegen einer längeren Abwesenheit nicht erreichbar ist.