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Ewiger Baustop Burgstraße 56?

Vorlagentyp: OF LINKE

Begründung

Vorgang: OM 2059/17 OBR 3 Der Beschluss vom 24.08.2017 nach dem der Magistrat die Bausituation in der Burgstraße 56 prüfen sollte, wurde vom Magistrat mit der lapidaren Satz "Der Magistrat hat [aber] keine rechtliche Möglichkeit, den Bauherrn zu einer Fortsetzung der Bauarbeiten zu verpflichten" beantwortet. Wie die Anwohner berichten, habe sich der Zustand der Burgstraße 56 nicht nur nicht verändert sondern hat sich im zurückliegenden halben Jahr sogar noch verschlimmert. In Anbetracht dieser Tatsache und der angespannten Wohnsituation im Stadtteil wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzuforder ausführlich jene rechtlichen Einschränkungen zu erläutern, welche ihn daran hindern, auf diese Situation einzuwirken. Die momentane Stellungnahme des Magistrats ist nicht zufriedenstellend.

Inhalt

Antrag vom 05.03.2018, OF 438/3

Betreff: Ewiger Baustop Burgstraße 56?


Vorgang: OM 2059/17 OBR 3 Der Beschluss vom 24.08.2017 nach dem der Magistrat die Bausituation in der Burgstraße 56 prüfen sollte, wurde vom Magistrat mit der lapidaren Satz "Der Magistrat hat [aber] keine rechtliche Möglichkeit, den Bauherrn zu einer Fortsetzung der Bauarbeiten zu verpflichten" beantwortet. Wie die Anwohner berichten, habe sich der Zustand der Burgstraße 56 nicht nur nicht verändert sondern hat sich im zurückliegenden halben Jahr sogar noch verschlimmert. In Anbetracht dieser Tatsache und der angespannten Wohnsituation im Stadtteil wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzuforder ausführlich jene rechtlichen Einschränkungen zu erläutern, welche ihn daran hindern, auf diese Situation einzuwirken. Die momentane Stellungnahme des Magistrats ist nicht zufriedenstellend.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 20
OBR 3
TO II, TOP 19
Angenommen
Auskunftsersuchen V 794 2018 Die Vorlage OF 438/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke ÖkoLinX-ARL BFF
Ablehnung:
CDU FDP