Ewiger Baustop Burgstraße 56?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST
1113
Betreff: Ewiger Baustop
Burgstraße 56? Zur Liegenschaft Burgstraße 56
kann der Magistrat mitteilen, dass ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Der
Bauleiter hat angekündigt, dass die Bauarbeiten in Kürze wieder aufgenommen
werden. Während der Unterbrechung der
Bauarbeiten hatte der Magistrat keine Möglichkeit, eine Fortsetzung der
Bautätigkeit rechtlich durchzusetzen. Eine Baugenehmigung stellt kein Baugebot
dar. Auch gibt die Hessische Bauordnung keine Zeit vor, in der ein Bauvorhaben
zu realisieren ist. Die Bauarbeiten dürfen nur nicht für eine längere Zeitdauer
unterbrochen werden. Der Magistrat hätte nur dann einschreiten können,
wenn durch die Baustelle die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet
gewesen wäre. Eine solche Situation bestand zu keinem Zeitpunkt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 15.03.2018, V 794
Antrag vom
01.08.2018, OF
509/3