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Ewiger Baustop Burgstraße 56?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1113 Betreff: Ewiger Baustop Burgstraße 56? Zur Liegenschaft Burgstraße 56 kann der Magistrat mitteilen, dass ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Der Bauleiter hat angekündigt, dass die Bauarbeiten in Kürze wieder aufgenommen werden. Während der Unterbrechung der Bauarbeiten hatte der Magistrat keine Möglichkeit, eine Fortsetzung der Bautätigkeit rechtlich durchzusetzen. Eine Baugenehmigung stellt kein Baugebot dar. Auch gibt die Hessische Bauordnung keine Zeit vor, in der ein Bauvorhaben zu realisieren ist. Die Bauarbeiten dürfen nur nicht für eine längere Zeitdauer unterbrochen werden. Der Magistrat hätte nur dann einschreiten können, wenn durch die Baustelle die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet gewesen wäre. Eine solche Situation bestand zu keinem Zeitpunkt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 15.03.2018, V 794 Antrag vom 01.08.2018, OF 509/3