Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbH
Stellungnahme des Magistrats
Das in der Anregung des Ortsbeirats angesprochene Grundstück Ferdinand-Porsche-Straße 47 ist bislang von der FES angemietet. Der Mietvertrag soll im Rahmen des geplanten Immobilien-Rahmenvertrages mit einer Laufzeit bis in das Jahr 2040 verlängert werden. In diesem Zuge wird die gezahlte Miete überprüft und ggf. angepasst. Weitere Anpassungen der bestehenden Mietverhältnisse sind im Zuge der Umsetzung des Immobilienrahmenvertrages nicht vorgesehen. Es wird insbesondere keine Nutzungsänderung oder -erweiterung erfolgen. Das Grundstück Ferdinand-Porsche-Straße 47 ist zum Großteil in dem seit 2017 rechtswirksamen Bebauungsplan B 873 als gewerbliche Baufläche ausgewiesen und wird von der FES entsprechend genutzt. Im Zuge der Baurechtschaffung für die geplante Wohnbaufläche ‚Nördlich der Dieburger Straße' (geplanter B-Plan Nr. 698) wird im Rahmen der planerischen Überlegungen die Nachbarschaft zu den bereits rechtskräftig ausgewiesenen Gewerbeflächen in der Ferdinand-Porsche-Straße unabhängig von den dort bestehenden zivilrechtlichen Nutzungsverhältnissen berücksichtigt. Eine Auswirkung des zivilrechtlichen Immobilien-Rahmenvertrages mit der FES auf die Baurechtschaffung für die Wohnbauflächen ist daher nicht zu erwarten.