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Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209

Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II) Die probeweise Verfugung mit Epoxidharzmörtel hat sich bis heute als beständig erwiesen. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass als Nächstes die Flächen in der Klappergasse sowie in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße, möglichst noch in der ersten Hälfte des Jahres, verfugt werden. Weitere Teilbereiche erfolgen sukzessive.

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