S-Bahn-Station in Ginnheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST
209
Betreff: S-Bahn-Station in
Ginnheim zu 1.: Der geplante
Bahnhof Ginnheim wird als Umsteigemöglichkeit von der Stadt- in die S-Bahn auf
der Relation Nordweststadt - Messe/Hauptbahnhof einen Teil seiner verkehrlichen
Bedeutung entfalten. Sollte der
Stadtbahnlückenschluss zwischen Ginnheim und Bockenheimer Warte vollzogen
werden, wird sich dies auch positiv für Umsteiger zwischen S-Bahn und Stadtbahn
auf der Relation Nordweststadt -
Bockenheimer Warte/Hauptbahnhof auswirken. Im Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP)
des RMV wurden für den neuen
S-Bahnhof Ginnheim 3.800 Umsteiger zwischen S-Bahn und Stadtbahn und zusätzlich dazu 2.500 Ein- und
Aussteiger für das Jahr 2015 prognostiziert. Die genannten Fahrgastzahlen setzen die Realisierung des
vorgenannten Lückenschlusses voraus. Mit einem
nennenswerten Bedeutungsverlust der Station Eschersheim nach Inbetriebnahme des
S- Bahnhofs in Ginnheim wird nicht
gerechnet, da beide Stationen von unterschiedlichen Stadtbahnrelationen gekreuzt werden und somit für
verschiedene Umsteigesituationen interessant sind. Für den Umstieg zwischen
S-Bahn und Stadtbahn wird die A-Strecke in Eschersheim aufgrund der kürzeren
Fahrzeiten für alle aus Richtung
Norden auf die Innenstadt gerichteten Fahrgastströme weiterhin die größte
Bedeutung haben. Diese Annahmen können jedoch nicht mit Zahlen untermauert
werden, da dieses Thema im RNVP nicht
vertiefend untersucht worden ist und Erkenntnisse aus anderen Untersuchungen nicht vorliegen. zu 2.: Mit Hilfe von
Verkehrsmodellen werden die Auswirkungen neuer Infrastrukturmaßnahmen auf das
zu erwartende Fahrgastaufkommen
prognostiziert. Dafür wird auf der Nachfrageseite das Quell- und Zielverkehrsaufkommen zwischen einzelnen
Verkehrszellen modelliert. Wie sich die räumliche Verteilung der Nachfrage
jedoch innerhalb einer Zelle vollzieht, ist in den meisten Fällen wenig
verlässlich abbildbar, da die zur Modellierung erforderlichen Grundlagen
fehlen. Die in der Anregung genannten
Ziele liegen fast komplett in einer Verkehrszelle, womit aus den dargestellten
Gründen kei ne verwertbaren
Erkenntnisse aus den zur Verfügung stehenden Modellen abgeleitet werden
können. zu 3.:
Grundsätzlich verbessert ein zweiter Zugang zur geplanten S-Bahnstation
deren Erreichbarkeit. Im vorliegenden Fall spielt für die Verknüpfung
S-Bahn - Stadtbahn die Haltestelle Niddapark aufgrund der fußläufigen
Entfernung eine weitaus größere Rolle als die Endhaltestelle Ginnheim. Die
Bedeutung der Straßenbahnlinie 16 als
Zubringer zur S-Bahn wird aufgrund der großen Entfernung zwischen den
Stationen als verhältnismäßig gering eingestuft. Sollte der Lückenschluss
Ginnheim - Bockenheimer Warte realisiert werden, würde auf diesem Ast die
Zubringerfunktion von der Stadtbahn
erbracht werden und über die Haltestelle Niddapark abgewickelt werden. Aus den
genannten Gründen wird somit ein zweiter Zugang für entbehrlich
gehalten. Es besteht
jedoch die Möglichkeit bedingt durch die Lage und die Konstruktion des Steges
der geplanten S-Bahnstation einen barrierefreien Zugang zu den nordöstlich oder
südlich gelegenen Wohngebieten Ginnheims mittels einer Rampe zu einem späteren
Zeitpunkt modular anzufügen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2011, OM 590