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S-Bahn-Station in Ginnheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 209 Betreff: S-Bahn-Station in Ginnheim zu 1.: Der geplante Bahnhof Ginnheim wird als Umsteigemöglichkeit von der Stadt- in die S-Bahn auf der Relation Nordweststadt - Messe/Hauptbahnhof einen Teil seiner verkehrlichen Bedeutung entfalten. Sollte der Stadtbahnlückenschluss zwischen Ginnheim und Bockenheimer Warte vollzogen werden, wird sich dies auch positiv für Umsteiger zwischen S-Bahn und Stadtbahn auf der Relation Nordweststadt - Bockenheimer Warte/Hauptbahnhof auswirken. Im Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) des RMV wurden für den neuen S-Bahnhof Ginnheim 3.800 Umsteiger zwischen S-Bahn und Stadtbahn und zusätzlich dazu 2.500 Ein- und Aussteiger für das Jahr 2015 prognostiziert. Die genannten Fahrgastzahlen setzen die Realisierung des vorgenannten Lückenschlusses voraus. Mit einem nennenswerten Bedeutungsverlust der Station Eschersheim nach Inbetriebnahme des S- Bahnhofs in Ginnheim wird nicht gerechnet, da beide Stationen von unterschiedlichen Stadtbahnrelationen gekreuzt werden und somit für verschiedene Umsteigesituationen interessant sind. Für den Umstieg zwischen S-Bahn und Stadtbahn wird die A-Strecke in Eschersheim aufgrund der kürzeren Fahrzeiten für alle aus Richtung Norden auf die Innenstadt gerichteten Fahrgastströme weiterhin die größte Bedeutung haben. Diese Annahmen können jedoch nicht mit Zahlen untermauert werden, da dieses Thema im RNVP nicht vertiefend untersucht worden ist und Erkenntnisse aus anderen Untersuchungen nicht vorliegen. zu 2.: Mit Hilfe von Verkehrsmodellen werden die Auswirkungen neuer Infrastrukturmaßnahmen auf das zu erwartende Fahrgastaufkommen prognostiziert. Dafür wird auf der Nachfrageseite das Quell- und Zielverkehrsaufkommen zwischen einzelnen Verkehrszellen modelliert. Wie sich die räumliche Verteilung der Nachfrage jedoch innerhalb einer Zelle vollzieht, ist in den meisten Fällen wenig verlässlich abbildbar, da die zur Modellierung erforderlichen Grundlagen fehlen. Die in der Anregung genannten Ziele liegen fast komplett in einer Verkehrszelle, womit aus den dargestellten Gründen kei ne verwertbaren Erkenntnisse aus den zur Verfügung stehenden Modellen abgeleitet werden können. zu 3.: Grundsätzlich verbessert ein zweiter Zugang zur geplanten S-Bahnstation deren Erreichbarkeit. Im vorliegenden Fall spielt für die Verknüpfung S-Bahn - Stadtbahn die Haltestelle Niddapark aufgrund der fußläufigen Entfernung eine weitaus größere Rolle als die Endhaltestelle Ginnheim. Die Bedeutung der Straßenbahnlinie 16 als Zubringer zur S-Bahn wird aufgrund der großen Entfernung zwischen den Stationen als verhältnismäßig gering eingestuft. Sollte der Lückenschluss Ginnheim - Bockenheimer Warte realisiert werden, würde auf diesem Ast die Zubringerfunktion von der Stadtbahn erbracht werden und über die Haltestelle Niddapark abgewickelt werden. Aus den genannten Gründen wird somit ein zweiter Zugang für entbehrlich gehalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit bedingt durch die Lage und die Konstruktion des Steges der geplanten S-Bahnstation einen barrierefreien Zugang zu den nordöstlich oder südlich gelegenen Wohngebieten Ginnheims mittels einer Rampe zu einem späteren Zeitpunkt modular anzufügen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 590