Zebrastreifen Idsteiner Straße, Höhe Eppenhainer Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST
1985
Betreff: Zebrastreifen
Idsteiner Straße, Höhe Eppenhainer Straße In den "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung
von Fußgängerüberwegen"(R-FGÜ 2001) heißt es: "Fußgängerüberwege in Tempo
30-Zonen sind in der Regel entbehrlich." Grundsätzlich sind alle
Verkehrsteilnehmenden dazu angehalten, mit "mäßiger Geschwindigkeit" - also
Tempo 30 - an Fußgängerüberwege heranzufahren. In einer 30er-Zone sind
Verkehrsteilnehmende sowieso nicht schneller unterwegs, weshalb eine Bündelung
des Verkehrs von zu Fuß Gehenden auf einen Fußgängerüberweg nicht notwendig
ist. Bauliche Querungshilfen scheiden
wegen der zu geringen Fahrbahnbreite aus. Die Städtische Verkehrspolizei wird
in Kürze Geschwindigkeitskontrollen in Höhe des thematisierten Bereiches
durchführen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.06.2017, OM 1789
Anregung an den
Magistrat vom 23.01.2018, OM 2671