Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Zebrastreifen Idsteiner Straße, Höhe Eppenhainer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1985 Betreff: Zebrastreifen Idsteiner Straße, Höhe Eppenhainer Straße In den "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen"(R-FGÜ 2001) heißt es: "Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen sind in der Regel entbehrlich." Grundsätzlich sind alle Verkehrsteilnehmenden dazu angehalten, mit "mäßiger Geschwindigkeit" - also Tempo 30 - an Fußgängerüberwege heranzufahren. In einer 30er-Zone sind Verkehrsteilnehmende sowieso nicht schneller unterwegs, weshalb eine Bündelung des Verkehrs von zu Fuß Gehenden auf einen Fußgängerüberweg nicht notwendig ist. Bauliche Querungshilfen scheiden wegen der zu geringen Fahrbahnbreite aus. Die Städtische Verkehrspolizei wird in Kürze Geschwindigkeitskontrollen in Höhe des thematisierten Bereiches durchführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1789 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2671