Verbindlichen Rahmenplan "Klima" erstellen
Stellungnahme des Magistrats
Im Frankfurter Stadtgebiet gibt es verschiedene baurechtliche Grundlagen mit unterschiedlicher Regelungsdichte. Dies geht vom unbeplanten Innenbereich in dem nach § 34 Baugesetzbuch genehmigt wird, über einfache Rahmenkarten-Bebauungspläne bis hin zu qualifizierten Inselbebauungsplänen. Da somit nicht überall in Frankfurt den Erfordernissen zur Anpassung an den Klimawandel ausreichend Rechnung getragen werden kann, hat der Magistrat hier Handlungsbedarf erkannt und steht im Austausch mit den zuständigen Fachämtern. Ziel ist es, eine städtische Norm (Rahmenplan oder Satzung) zu entwickeln, die im Stadtgebiet neben qualifizierten Bebauungsplänen Vorgaben beinhaltet, die die Anforderungen zur Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen. Abstimmungsgespräche zwischen den betreffenden Dezernaten und Ämtern sind in Vorbereitung. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit erneut berichten.