Bebauung des Areals St. Marienkrankenhaus zur langfristigen Verkehrs- und Umfeldplanung sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität nutzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.09.2017, ST 1956 Betreff: Bebauung des Areals St. Marienkrankenhaus
zur langfristigen Verkehrs- und Umfeldplanung sowie zur nachhaltigen
Verbesserung der Aufenthaltsqualität nutzen Planungen zur
Umgestaltung der genannten Straßenabschnitte der Brahmsstraße, Nordendstraße,
Weberstraße und Richard-Wagner-Straße sind derzeit vom Magistrat nicht
vorgesehen. Im Rahmen des Umbaus des St. Marienkrankenhauses beteiligt sich der
Investor nicht finanziell an einer Umgestaltung des öffentlichen
Straßenraumes. zu 1: Eine Änderung der Parkplatzanordnung ist nicht
vorgesehen. Das Brandschutzkonzept für die Baumaßnahme sieht den Wegfall
einiger Stellplätze für Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen
vor. zu 2 und 3: Das St. Marienkrankenhaus liegt innerhalb einer Tempo
30-Zone, welche durch die Nibelungenallee, die Eckenheimer - und die
Friedberger Landstraße sowie die Glauburgstraße begrenzt wird.
Radverkehrsanlagen und Fußgängerüberwege sind daher verzichtbar. zu 4: Straßendecken und Seitenräume, welche durch
Baumaßnahmen beschädigt wurden, sind - in Abstimmung mit dem zuständigen
Fachamt - durch den Bauherren bestandsnah wieder herzustellen. Hierzu erfolgt
eine Beweissicherung vor Baubeginn. zu 5: Weitere Baumpflanzungen sind grundsätzlich zu
befürworten. Sie würden das Quartier zusätzlich aufwerten und der zunehmenden
Erwärmung städtischer Bereiche entgegen wirken. Baumpflanzungen können allerdings nur bei
Trassenfreiheit und gemäß der städtischen Ausbaustandards für öffentliche
Grünflächen und Straßenbegleitgrün umgesetzt werden. Spiel- und Begegnungsräume sowie
Gehwegverbreiterungen und neue Baumstandorte sind in diesem Bezirk in der Regel
nur zu Lasten des ruhenden Verkehrs realisierbar. Dem Magistrat ist der hohe Parkdruck in dem
betreffenden Gebiet bekannt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.12.2016, OM 1053
Antrag vom
20.02.2020, OF
833/3
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5845