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Bebauung des Areals St. Marienkrankenhaus zur langfristigen Verkehrs- und Umfeldplanung sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität nutzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1956 Betreff: Bebauung des Areals St. Marienkrankenhaus zur langfristigen Verkehrs- und Umfeldplanung sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität nutzen Planungen zur Umgestaltung der genannten Straßenabschnitte der Brahmsstraße, Nordendstraße, Weberstraße und Richard-Wagner-Straße sind derzeit vom Magistrat nicht vorgesehen. Im Rahmen des Umbaus des St. Marienkrankenhauses beteiligt sich der Investor nicht finanziell an einer Umgestaltung des öffentlichen Straßenraumes. zu 1: Eine Änderung der Parkplatzanordnung ist nicht vorgesehen. Das Brandschutzkonzept für die Baumaßnahme sieht den Wegfall einiger Stellplätze für Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen vor. zu 2 und 3: Das St. Marienkrankenhaus liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone, welche durch die Nibelungenallee, die Eckenheimer - und die Friedberger Landstraße sowie die Glauburgstraße begrenzt wird. Radverkehrsanlagen und Fußgängerüberwege sind daher verzichtbar. zu 4: Straßendecken und Seitenräume, welche durch Baumaßnahmen beschädigt wurden, sind - in Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt - durch den Bauherren bestandsnah wieder herzustellen. Hierzu erfolgt eine Beweissicherung vor Baubeginn. zu 5: Weitere Baumpflanzungen sind grundsätzlich zu befürworten. Sie würden das Quartier zusätzlich aufwerten und der zunehmenden Erwärmung städtischer Bereiche entgegen wirken. Baumpflanzungen können allerdings nur bei Trassenfreiheit und gemäß der städtischen Ausbaustandards für öffentliche Grünflächen und Straßenbegleitgrün umgesetzt werden. Spiel- und Begegnungsräume sowie Gehwegverbreiterungen und neue Baumstandorte sind in diesem Bezirk in der Regel nur zu Lasten des ruhenden Verkehrs realisierbar. Dem Magistrat ist der hohe Parkdruck in dem betreffenden Gebiet bekannt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1053 Antrag vom 20.02.2020, OF 833/3 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5845