Umfeldplanung ehemaliges Marienkrankenhaus
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Gemäß des zitierten ST 1956 / 2017 betreibt die Stadt Frankfurt am Main keine eigene Planung zur Umgestaltung des Areals Marienkrankenhaus. Der Magistrat überwacht lediglich die vertraglich geschuldeten Leistungen des im direkten Umfeld bauenden Investors (siehe ST 1956 / 2017, zu 4. "Straßendecken und Seitenräume"). Aufgrund der angespannten Finanzsituation der Stadt Frankfurt am Main wurden Investitionsplanungen stark reduziert. Im Rahmen der derzeitigen Haushaltskonsolidierung sind nur Anmeldungen investiver Bedarfe zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind oder der Substanzerhaltung dienen. Eine weitreichende Umplanung gemäß der Anregung ist aus unserer Sicht daher nicht realisierbar.