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Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinderspielplatz

Vorlagentyp: OF LINKE.

Antrag

Die Nordendstraße, eine Verbindung zwischen Nibelungenallee und Eckenheimer Landstraße, führt am Nordendspielplatz nördlich um diesen herum. Der Nordendspielplatz ist zu jeder Tageszeit sehr gut besucht. Viele Kinder spielen nicht nur auf dem Spielplatz, sondern auch auf dem Gehweg außerhalb des Spielplatzes. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Schwarzburgschule, Kinderkrippen, Kitas und Schüler*innenhorte. Die Nordendstraße ist im gesamten den Spielplatz umgebenden Verlauf zwischen Lenau- und Gluckstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325.1, StVO) ausgewiesen. Vor der Kreuzung Nordendstraße/ Lenaustraße und in der Zufahrt aus der Brahmsstraße sind entsprechende Verkehrszeichen angebracht. Die meisten Autos fahren jedoch mit überhöhter Geschwindigkeit um den Nordendspielplatz herum. Dies stellt ein erhöhtes Risiko für die spielenden Kinder dar. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsbeirat gebeten den Magistrat aufzufordem, den bestehenden verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1, StVO) durch Schwellen und/oder andere Geschwindigkeiten drosselnde Maßnahmen sicherzustellen.

Begründung

Spielplatz Die Nordendstraße, eine Verbindung zwischen Nibelungenallee und Eckenheimer Landstraße, führt am Nordendspielplatz nördlich um diesen herum. Der Nordendspielplatz ist zu jeder Tageszeit sehr gut besucht. Viele Kinder spielen nicht nur auf dem Spielplatz, sondern auch auf dem Gehweg außerhalb des Spielplatzes. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Schwarzburgschule, Kinderkrippen, Kitas und Schüler*innenhorte. Die Nordendstraße ist im gesamten den Spielplatz umgebenden Verlauf zwischen Lenau- und Gluckstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325.1, StVO) ausgewiesen. Vor der Kreuzung Nordendstraße/ Lenaustraße und in der Zufahrt aus der Brahmsstraße sind entsprechende Verkehrszeichen angebracht. Die meisten Autos fahren jedoch mit überhöhter Geschwindigkeit um den Nordendspielplatz herum. Dies stellt ein erhöhtes Risiko für die spielenden Kinder dar.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

37
37. Sitzung OBR 3
TO II
✕ Abgelehnt

Einstimmige Annahme

38
38. Sitzung OBR 3
TO I
✓ Angenommen

zu 1. Einstimmige Annahme; zu 2. Einstimmige Annahme