Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1879
Betreff: Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum Vorläufige Stellungnahme: Der Kaufvertrag über die Grundstücksteilflächen wurde bereits notariell beurkundet. Die Vermessung der Teilflächen konnte wegen der Vielzahl der Messpunkte noch nicht abgeschlossen werden. Das Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn muss die Grundstücksteilflächen anschließend in eigenständige Grundstücke zerlegen. Daher wird es bis zur grundbuchlichen Umschreibung noch mindestens 4 Monate dauern. Nach der Eigentumsübertragung wird der Magistrat abschließend Stellung nehmen.