Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST
1879
Betreff: Übernahme des
Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum Vorläufige Stellungnahme: Der Kaufvertrag über die Grundstücksteilflächen
wurde bereits notariell beurkundet. Die Vermessung der Teilflächen konnte wegen der
Vielzahl der Messpunkte noch nicht abgeschlossen werden. Das Amt für
Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn muss die Grundstücksteilflächen anschließend
in eigenständige Grundstücke zerlegen. Daher wird es bis zur grundbuchlichen
Umschreibung noch mindestens 4 Monate dauern. Nach der Eigentumsübertragung wird der Magistrat
abschließend Stellung nehmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.03.2010, OM 3998