Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 134
Betreff: Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum Vorläufige Stellungnahme: Der Kaufvertrag über die Grundstücksteilflächen wurde inzwischen notariell beurkundet. Die für den Eintrag ins Grundbuch nötige Vermessung der Kaufgrundstücke durch das Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn wurde bereits beauftragt. Nach erfolgtem Ei gentumsübergang wird der Magistrat abschließend Stellung nehmen.