Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2012, ST
1046
Betreff: Übernahme des
Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum Vorläufige Stellungnahme: Der Kaufvertrag über den Ankauf der
Grundstücksteilflächen wurde bereits notariell beurkundet. Für den Eintrag ins Grundbuch ist die Vermessung
der Teilflächen erforderlich. Da diese durch zahlreiche Messpunkte begrenzt
werden, ist die Vermessung sehr aufwändig und wird noch mindestens 4 Monate in
Anspruch nehmen.
Sobald der Eigentumsübergang
erfolgt ist, wird der Magistrat abschließend Stellung nehmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.03.2010, OM 3998