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Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2012, ST 1046 Betreff: Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum Vorläufige Stellungnahme: Der Kaufvertrag über den Ankauf der Grundstücksteilflächen wurde bereits notariell beurkundet. Für den Eintrag ins Grundbuch ist die Vermessung der Teilflächen erforderlich. Da diese durch zahlreiche Messpunkte begrenzt werden, ist die Vermessung sehr aufwändig und wird noch mindestens 4 Monate in Anspruch nehmen. Sobald der Eigentumsübergang erfolgt ist, wird der Magistrat abschließend Stellung nehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3998