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Stadttauben im Nordend eindämmen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1875

Betreff: Stadttauben im Nordend eindämmen Die Problematik der Verunreinigung und der damit einhergehenden Sauberhaltung des Frankfurter Stadtgebietes von Taubenkot liegt in der primären Zuständigkeit der Stabsstelle "Sauberes Frankfurt". Von dort wurden in Bezug auf die Örtlichkeit Nordend und Umgebung bisher keine konkreten Maßnahmen eingeleitet. Zu den seuchen- und tierschutzrechtlichen Aspekten des geschilderten Sachverhaltes nimmt der Magistrat wie folgt Stellung:

  1. Seuchenrechtlicher Aspekt: Für den Bereich Holzhausenpark und Günthersburgpark sind im Ordnungsamt innerhalb der letzten 2 Jahre keine Beschwerden über Taubenbefall bekannt geworden. Eine Beschwerde über Taubenbefall im Nordend, die zu Beginn des Jahres im Ordnungsamt eingegangen war, wurde überprüft. Eine seuchenrechtliche Gefahr im Sinne des Infektionsschutzgesetzes bestand in diesem Fall nicht. Allgemein betrachtet sind Tauben in unseren Breitengraden nicht als Überträger von Krankheiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) bekannt. "Zwar ist eine Übertragung von Krankheitserregern durch freilebende Tauben auf den Menschen prinzipiell möglich, dies gilt jedoch in gleichem Maß für andere in Städten lebende Wildvogelarten wie z.B. Enten, Schwäne, Amseln, aber auch für Säugetierarten wie Eichhörnchen oder Marder. Es wäre absurd, alle in der Umgebung des Menschen lebende und hierdurch zwangsläufig auch mit dessen Krankheitserregern in Berührung kommende Tierarten allein aus diesem Grund als Gesundheitsschädlinge einzustufen. Der weitaus engere Kontakt mit Heimtieren dürfte für den Menschen eine größere Gefahr bergen" (Zitat aus der Stellungnahme des Bundesamtes für Risikobewertung vom 26.02.1998 zur Schädlingseigenschaft von verwilderten Haustauben).

  2. Tierschutzrechtlicher Aspekt: Abgesehen davon, dass Taubenarten wie die Ringel- und Türkentaube als besonders geschützte Tierarten nach dem Bundesnaturschutzgesetzt gelten, führt ein Wegfangen von Stadttauben (verwilderte Haustauben) meist nicht zu dem gewünschten Erfolg einer Reduzierung der Population für einen längeren Zeitraum. Grundsätzlich halten sich Stadttauben bevorzugt in Umgebungen auf, in denen geeignete Brutplätze und Futterstellen zur Verfügung stehen. Durch alleiniges Wegfangen der Tiere werden diese gut geeigneten Lebensräume durch zufliegende Tiere schnell neu besetzt. Geeignete Maßnahmen für eine Reduzierung der Population an Stadttauben sind: - Einhaltung des Fütterungsverbotes. - Vergrämungsmaßnahmen (Spikes, Netze, Drähte etc.), um den Tauben die Möglichkeit des Brütens zu nehmen. - Bau eines betreuten Taubenhauses. Die Tauben erhalten hier Futter und finden dort ebenfalls Brutplätze. Aus diesem Grund halten sich die Tiere den überwiegenden Teil des Tages in diesen Taubenschlägen auf. Ein großer Teil des Kotabsatzes fällt in diesen Häusern an und kann von dort aus entsorgt werden. Der große Vorteil dieser Art von Häusern besteht in der Möglichkeit der Geburtenregulierung durch einen Austausch der Taubeneier gegen Gipseier. Auf diese Weise kann die Gesamtpopulation der Stadttauben über einen langen Zeitraum reduziert werden. In der Folge kann sich diese Vorgehensweise positiv auf das Erscheinungsbild des in diesem Bereich befindlichen Stadtteils auswirken.

  3. Maßnahmen des Ordnungsamtes: Nachdem der Tierschutzverein Frankfurt e.V. dem Verein Stadttaubenprojekt e.V. die materielle sowie die finanzielle Unterstützung entzogen hat, würdigt und fördert das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main das Engagement des Vereins seit 2010 unter tierschutz- und veterinärrechtlichen Aspekten mit einem finanziellen Beitrag in Höhe von 19.200 € /Jahr. Dieser freiwillig geleistete Beitrag wird dem Verein für die Errichtung und Unterhaltung von Taubenhäusern im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt. Eine darüber hinaus gehende finanzielle Förderung ist seitens der Stadt Frankfurt aus haushaltswirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Derzeit unterhält der Verein 4 Taubenhäuser (Westbahnhof, Hauptwache, Oberrad und Gallus).

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