Stadttauben im Nordend eindämmen
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Anregung an den Magistrat vom 23.08.2012, OM 1448 entstanden aus Vorlage: OF 233/3 vom 09.06.2012
Betreff: Stadttauben im Nordend eindämmen Der Magistrat wird aufgefordert, über den Status der Eindämmung der Stadttaubenpopulation im Nordend und Umgebung zu berichten und weitere mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Stadttaubenpopulation zu prüfen und zu berichten. Begründung: Die Population von Stadttauben hat auch im Nordend in den letzten Jahren immer weiter zugenommen. Im Holzhausenpark wie im Günthersburgpark ist mittlerweile eine Gruppe von bis zu 30 Tauben häuslich, welche sich auch in den Sandkästen auf den Kinderspielplätzen sehr wohlfühlt und jeglichen Aufenthaltsort von Kleinkindern (seien es abgestellte Kinderwagen, Spielorte, Decken . .) als neue Futterquelle nutzt. Aber auch im restlichen Nordend werden es mit jedem Jahr mehr Tauben in immer größeren Gruppen, die in Häuserecken, auf Balkonen, auf Bäumen oder auf Dachböden ihre Nachkommen heranziehen und zunehmend Plätze unter Bäumen und Laternenmasten mit Taubendreck bedecken, parkende Autos und Fahrräder verdrecken und Balkone zum Teil nicht mehr nutzbar machen. Dies stellt vor allem eine Gesundheitsgefahr durch Parasiten und durch Taubenkot dar - immerhin erzeugt eine einzige Taube im Jahr 10 bis 12 kg Kot (so Klaus Richarz, Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland in Frankfurt) und erhöht nicht gerade die Aufenthaltsqualität. Aus einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 8A 396/10) geht hervor, dass verwilderte Tauben in Massen als Ungeziefer betrachtet werden müssen (wie dies andere Bundesländer schon länger tun), wodurch die Stadt Frankfurt verpflichtet ist, bei größeren Vorkommen geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Andere Städte begegnen dem Taubenproblem bereits durch vermehrte Aufstellung von Taubenhäusern oder einer gezielten Dezimierung durch Tötung der Tiere (z. B. zur Fütterung von Raubvögeln). Auch Klaus Richarz ist der Meinung, es sei nichts dagegen einzuwenden, wenn die Zahl der Vögel nach tierschutzrechtlichen Maßstäben reduziert würde. Darum wäre es wünschenswert, über den Stand der Maßnahmen der Stadt Frankfurt für den Bereich Nordend informiert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3