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Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Starkenburger Straße in Fechenheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

An einen verkehrsberuhigten Bereich werden bestimme Anforderungen gestellt, die im genannten Bereich der Starkenburger Straße nicht erfüllt sind. Zwar liegt ein niveaugleicher Ausbau der Straße vor, es gibt also keinen separaten Gehweg, allerdings vermittelt dieser Straßenbereich gerade nicht den Eindruck, dass es sich um eine Straße mit Aufenthaltsfunktion und untergeordnetem Fahrverkehr handelt. Dies ist jedoch ein Kernelement eines verkehrsberuhigten Bereichs. Die Starkenburger Straße wird in diesem Abschnitt lediglich als Zufahrt zum Main und dem dortigen Ruderverein inklusive Gaststätte und dem DLRG genutzt. Zur Aufenthaltsfunktion gehört auch, dass der ruhende Verkehr geregelt sein muss. Das heißt, dass es eine Parkregelung geben muss. Aktuell ist das Parken in diesem Abschnitt gar nicht erlaubt. Bei Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs müsste das Parken jedoch durch Markierung zumindest teilweise legalisiert werden. Dies kann auch nicht im Sinne des Ortsbeirats und der Bürger_innen sein.