Keine Werbesäule auf dem Merianplatz
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM
5368 entstanden aus Vorlage:
OF 735/3 vom
17.10.2019 Betreff: Keine Werbesäule auf dem Merianplatz
Anfang
Oktober wurde eine neue, sechs Meter hohe Werbesäule auf dem Merianplatz
aufgestellt. Somit stehen jetzt zwei Werbesäulen im Bereich des kleinen
Merianplatzes. Damit wird der freie Teil dieses stark frequentierten Platzes
weiter eingeschränkt; zusätzlich wurden Sichtachsen verbaut, unter anderem auf
das unter Denkmalschutz stehende Merianbad. Der gewählte Standort ist unter
städtebaulicher Sicht völlig ungeeignet. Absolut unverständlich ist, warum
nicht der bisherige Standort der Litfaßsäule im Bereich Berger Straße/Kantstraße genutzt wurde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat
aufgefordert, diese Werbesäule umgehend zu entfernen und ggf. mit dem
Ortsbeirat einen anderen, geeigneten Platz dafür zu suchen. Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung
folgender Fragen gebeten: 1. Sind - und wenn ja, welche - weitere Standorte für
Großwerbeflächen/-säulen im Stadtteil geplant? 2. Bei künftigen Planungen derartiger Werbeflächen
ist der Ortsbeirat als Träger öffentlicher Belange und Stadtteilparlament vorab
anzuhören. Warum ist das in diesem Fall nicht geschehen? 3. Warum wurde nicht die bestehende Litfaßsäule im
Bereich der Einmündung der Kantstraße ersetzt? Begründung: Die Aufstellung einer derart großen Litfaßsäule an
dieser Stelle konterkariert die Bemühungen des Ortsbeirates sowie der
Stadtverwaltung nach einer ästhetischen und verkehrssicheren Aufteilung und
Gestaltung des öffentlichen Raumes. Er stört unmittelbar die Wirkung des
Brunnens von Hans Steinbrenner, der nur wenige Meter davon entfernt ist.
Insbesondere der Merianplatz ist für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie
Besucherinnen und Besucher ein wichtiger Treffpunkt. Die Aufenthaltsqualität
wird durch diese Werbesäule erheblich vermindert. Nicht zuletzt ist der
Standort der Litfaßsäule nur wenige Meter von dem Fußgängerüberweg entfernt.
Für Autofahrerinnen und Autofahrer ist das eine Sichtbehinderung und Ablenkung,
für die Straße überquerende Kinder eine Gefahr. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.03.2020, ST 630
Anregung an den
Magistrat vom 28.05.2020, OM 6087 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3
am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0