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Keine Werbesäule auf dem Merianplatz

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5368 entstanden aus Vorlage: OF 735/3 vom 17.10.2019 Betreff: Keine Werbesäule auf dem Merianplatz Anfang Oktober wurde eine neue, sechs Meter hohe Werbesäule auf dem Merianplatz aufgestellt. Somit stehen jetzt zwei Werbesäulen im Bereich des kleinen Merianplatzes. Damit wird der freie Teil dieses stark frequentierten Platzes weiter eingeschränkt; zusätzlich wurden Sichtachsen verbaut, unter anderem auf das unter Denkmalschutz stehende Merianbad. Der gewählte Standort ist unter städtebaulicher Sicht völlig ungeeignet. Absolut unverständlich ist, warum nicht der bisherige Standort der Litfaßsäule im Bereich Berger Straße/Kantstraße genutzt wurde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, diese Werbesäule umgehend zu entfernen und ggf. mit dem Ortsbeirat einen anderen, geeigneten Platz dafür zu suchen. Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Sind - und wenn ja, welche - weitere Standorte für Großwerbeflächen/-säulen im Stadtteil geplant? 2. Bei künftigen Planungen derartiger Werbeflächen ist der Ortsbeirat als Träger öffentlicher Belange und Stadtteilparlament vorab anzuhören. Warum ist das in diesem Fall nicht geschehen? 3. Warum wurde nicht die bestehende Litfaßsäule im Bereich der Einmündung der Kantstraße ersetzt? Begründung: Die Aufstellung einer derart großen Litfaßsäule an dieser Stelle konterkariert die Bemühungen des Ortsbeirates sowie der Stadtverwaltung nach einer ästhetischen und verkehrssicheren Aufteilung und Gestaltung des öffentlichen Raumes. Er stört unmittelbar die Wirkung des Brunnens von Hans Steinbrenner, der nur wenige Meter davon entfernt ist. Insbesondere der Merianplatz ist für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher ein wichtiger Treffpunkt. Die Aufenthaltsqualität wird durch diese Werbesäule erheblich vermindert. Nicht zuletzt ist der Standort der Litfaßsäule nur wenige Meter von dem Fußgängerüberweg entfernt. Für Autofahrerinnen und Autofahrer ist das eine Sichtbehinderung und Ablenkung, für die Straße überquerende Kinder eine Gefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 630 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6087 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0