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Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (II)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1830

Betreff: Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (II) Die angeregte Verbindung zwischen der Bundesautobahn BAB 661 und der Babenhäuser Landstraße ist von Seiten des Bundes derzeit nicht geplant. Hessen Mobil hat eine erste Bewertung dieser Anschlussstelle durchgeführt. Die Netzanalyse verdeutlicht, dass die Zufahrt zu den Frankfurter Ortsteilen Sachsenhausen und Oberrad aus Richtung Norden über die A 661, Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei mit Weiterfahrt über die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) oder alternativ über die Anschlussstelle Offenbach-Taunusring und der Sprendlinger Landstraße zur Babenhäuser Landstraße erfolgen kann. Der Verkehr aus dem Bereich Offenbach kann ebenfalls die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) beziehungsweise die Sprendlinger Landstraße in Offenbach nutzen. Mit dem EDV-gestützten Verkehrsmodell "Verkehrsdatenbasis Rhein-Main" (VDRM) wurde eine überschlägige Wirkungsanalyse für eine neue Anschlussstelle an die A 661 vorgenommen. Im Ergebnis wurde eine Verkehrsbelastung von rund 400 Kraftfahrzeugen an einem normalen Werktag prognostiziert. Hessen Mobil sieht daher keine Notwendigkeit, die angeregte Anschlussstelle zu realisieren. Unabhängig von der Entscheidung von Hessen Mobil, kann die zuständige Kommune die Planung, Baurechtschaffung und Realisierung einer Anschlussstelle eigenständig betreiben. Die Kosten für diese Maßnahme sowie eine Ablösesumme für den Übergang der Maßnahme in die Baulast des Bundes gehen dann zulasten der Kommune. Der Magistrat sieht aus diesem Grund kein Erfordernis für die Realisierung dieser Anschlussstelle und folgt damit der Bewertung von Hessen Mobil.

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