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Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat der Anregung des Ortsbeirats entsprochen und Hessen Mobil um die Übermittlung der in der Stellungnahme ST 1830/2019 angeführten Wirkungsanalyse gebeten. Die Unterlagen liegen inzwischen vor (siehe Anlage). Der Magistrat hat die Daten geprüft. Die von Hessen Mobil durchgeführte überschlägige Wirkungsabschätzung auf Basis der Verkehrsdatenbasis Rhein-Main führt zu einem grundsätzlich plausiblen Ergebnis. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine Umlegung des Tagesverkehrs handelt und die Kapazitäten und Widerstandsfunktionen entsprechend gewählt wurden. Im Durchschnitt über einen gewöhnlichen Werktag hinweg ist die Fahrtzeit über die deutlich längere Alternativroute (A 661 - Babenhäuser Landstraße) trotz des höheren Ausbaugrades auch zeitlich signifikant länger als über das städtische Straßennetz zwischen AS Kaiserlei und Sachsenhausen-Süd. Dementsprechend geht das Verkehrsmodell von einer relativ geringen Verkehrsbelastung des zusätzlichen Angebots aus, auf dem zudem überwiegend Fahrten auf der Relation Offenbach-Süd - Sachsenhausen-Süd stattfinden. Diese würden ansonsten über Sprendlinger Landstraße und Babenhäuser Landstraße verlaufen. Das schließt nicht aus, dass es im Tagesverlauf Verkehrsbelastungszustände gibt, bei denen die Fahrt über die A 661 und die Babenhäuser Straße gleich schnell oder schneller verlaufen würde als über das städtische Netz. In der Summe ist dies jedoch nicht maßgeblich für die verkehrliche Wirkung der vorgeschlagenen Verbindung. Deshalb sieht der Magistrat aus Sicht der Gesamtverkehrsplanung keine Veranlassung, den Vorschlag weiter zu verfolgen, auch wenn sich für Einzelne durchaus Vorteile aus der Direktverbindung ergeben können. Schon heute gibt es eine deutliche Diskrepanz zwischen der Kapazität der autobahnähnlich ausgebauten Babenhäuser Landstraße und dem weiterführenden innerstädtischen Straßennetz. Daraus resultierende Schleichverkehre wurden auch vom Ortsbeirat mehrfach thematisiert. Ein zusätzlicher Verkehrsdruck von der Babenhäuser Landstraße her sollte daher vermieden werden. Wie bereits mitgeteilt, sieht Hessen Mobil keine Notwendigkeit, die angeregte Anschlussstelle einzurichten. Die Maßnahme wäre somit allein von der Stadt Frankfurt am Main zu realisieren und zu finanzieren. Im Zuge der städtischen Investitionen in eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Verkehrsinfrastruktur stehen unter dem Aspekt der Umweltverträglichkeit die Qualitätssteigerung und eine verbesserte Barrierefreiheit des ÖPNV sowie die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs im Vordergrund. Auch aus diesen Gründen sieht der Magistrat keine Notwendigkeit, die Maßnahme weiter zu verfolgen.