Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1583
Betreff: Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen Die vom Ortsbeirat angeregte Abfahrt stellt eine Verbindung zwischen der Bundesautobahn BAB 661 und der Bundesstraße B 3 (Babenhäuser Landstraße) dar. Planung, Bau und Finanzierung einer solchen Maßnahme liegen daher grundsätzlich in der Zuständigkeit der Straßenbauverwaltung Hessen Mobil. Darüber hinaus würde die Verbindungsrampe nicht über Frankfurter Stadtgebiet verlaufen. Der Quadrant zwischen BAB 661 und der B 3 liegt innerhalb der Gemarkungsgrenze der Stadt Offenbach. Das Luftbild für diesen Bereich lässt erkennen, dass dieser Sektor bewaldet ist. Daher müssten für die angeregte Verbindung sicher zahlreiche Bäume gefällt werden.