Geschwindigkeitsabhängige Signalsteuerung an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße / Hofhausstraße (Seckbach)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST
182
Betreff: Geschwindigkeitsabhängige Signalsteuerung an der
Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße / Hofhausstraße (Seckbach) Um sicher zu stellen, dass Lichtsignalanlagen auf
Rot schalten, wenn sich Fahrzeuge mit zu hoher Geschwindigkeit nähern, müssen
die Fahrzeuge in einem bestimmten Bereich vor der Lichtsignalanlage erfasst
werden (z. B. 100 m bei Tempo 40 und 140 m bei Tempo 50). Befindet sich ein
Fahrzeug näher an der Anlage und beschleunigt, reicht die Reaktionszeit der
Lichtsignalanlage nicht mehr oder nur noch bedingt aus, um über Gelb auf Rot zu
schalten. Das Ziel,
Fahrzeuge zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu bewegen, kann
durch die Ausstattung der Lichtsignalanlagen mit einer
geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerung nicht erreicht werden. Der Magistrat wird stattdessen in
der Wilhelmshöherstraße weiterhin Geschwindigkeitsmessungen durchführen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615
Antrag vom
30.03.2015, OF
320/11