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Geschwindigkeitsabhängige Signalsteuerung an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße / Hofhausstraße (Seckbach)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 182 Betreff: Geschwindigkeitsabhängige Signalsteuerung an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße / Hofhausstraße (Seckbach) Um sicher zu stellen, dass Lichtsignalanlagen auf Rot schalten, wenn sich Fahrzeuge mit zu hoher Geschwindigkeit nähern, müssen die Fahrzeuge in einem bestimmten Bereich vor der Lichtsignalanlage erfasst werden (z. B. 100 m bei Tempo 40 und 140 m bei Tempo 50). Befindet sich ein Fahrzeug näher an der Anlage und beschleunigt, reicht die Reaktionszeit der Lichtsignalanlage nicht mehr oder nur noch bedingt aus, um über Gelb auf Rot zu schalten. Das Ziel, Fahrzeuge zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu bewegen, kann durch die Ausstattung der Lichtsignalanlagen mit einer geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerung nicht erreicht werden. Der Magistrat wird stattdessen in der Wilhelmshöherstraße weiterhin Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615 Antrag vom 30.03.2015, OF 320/11