Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 4615/10 OBR 11; ST 182/11; EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße, folgende Punkte aufzunehmen:
- Die Gestaltung der unteren Hofhausstraße gemäß Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49
- Geschwindigkeitsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen in Höhe Zentgrafenschule und Seckbacher Bitzweg Begründung: Zu
- Vor einigen Jahren wurde durch Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts die mündliche Zusage gemacht, dass die Umgestaltung der unteren Hofhausstraße im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße umgesetzt werden würde. In der Bürgerinformationsveranstaltung des Magistrats am
- März 2015 wurde nun allerdings der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sei. Zu
- Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 320/11
Betreff: Vorplanung zur grundhaften
Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 4615/10 OBR 11; ST 182/11; EA 49/12 OBR 11; ST
1493/12 Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der
Wilhelmshöher Straße, folgende Punkte aufzunehmen: 1. Die Gestaltung der unteren Hofhausstraße gemäß
Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 2. Geschwindigkeitsabhängige Steuerung der
Lichtsignalanlagen in Höhe Zentgrafenschule und Seckbacher Bitzweg Begründung: Zu 1. Vor einigen Jahren wurde durch Mitarbeiter des
Straßenverkehrsamts die mündliche Zusage gemacht, dass die Umgestaltung der
unteren Hofhausstraße im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der
Wilhelmshöher Straße umgesetzt werden würde. In der
Bürgerinformationsveranstaltung des Magistrats am 20. März 2015 wurde nun
allerdings der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sei. Zu 2. Die beantragten
geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass
Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h
einhalten. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.02.2011, ST 182
Etatanregung vom
19.03.2012, EA 49
Stellungnahme
des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493
Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR
11 am 27.04.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 622 2015
Die
Vorlage OF 320/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme