Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße
Begründung
Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 4615/10 OBR 11; ST 182/11; EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße, folgende Punkte aufzunehmen:
- Die Gestaltung der unteren Hofhausstraße gemäß Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49
- Geschwindigkeitsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen in Höhe Zentgrafenschule und Seckbacher Bitzweg Begründung: Zu
- Vor einigen Jahren wurde durch Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts die mündliche Zusage gemacht, dass die Umgestaltung der unteren Hofhausstraße im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße umgesetzt werden würde. In der Bürgerinformationsveranstaltung des Magistrats am
- März 2015 wurde nun allerdings der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sei. Zu
- Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten.
Inhalt
Antrag vom 30.03.2015, OF 320/11
Betreff: Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 4615/10 OBR 11; ST 182/11; EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße, folgende Punkte aufzunehmen:
- Die Gestaltung der unteren Hofhausstraße gemäß Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49
- Geschwindigkeitsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen in Höhe Zentgrafenschule und Seckbacher Bitzweg Begründung: Zu
- Vor einigen Jahren wurde durch Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts die mündliche Zusage gemacht, dass die Umgestaltung der unteren Hofhausstraße im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße umgesetzt werden würde. In der Bürgerinformationsveranstaltung des Magistrats am
- März 2015 wurde nun allerdings der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sei. Zu
- Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten.