Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Gestaltung der unteren Hofhausstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493

Betreff: Gestaltung der unteren Hofhausstraße Aufgrund der Beschlussfassung des Haushalts 2012 der Stadtverordnetenversammlung (§ 1720 vom 31.05.2012) können Baumittel frühestens ab 2013 angemeldet und eingestellt werden. Zudem ist eine Vorplanung erforderlich, die nach erfolgter Ämterabstimmung dem Ortsbeirat sowie der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Erst danach kann eine weiterführende Planung inkl. Kostenberechnung erarbeitet und auf dieser Grundlage Investitionsmittel zur Einstellung in den Haushalt angemeldet werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Zuge der erforderlichen Haushaltskonsolidierung gegenwärtig keine Aussage zur Priorisierung städtischer Maßnahmen getroffen werden kann.

Verknüpfte Vorlagen