Gestaltung der unteren Hofhausstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST
1493
Betreff: Gestaltung der
unteren Hofhausstraße Aufgrund der Beschlussfassung des Haushalts 2012
der Stadtverordnetenversammlung (§ 1720 vom 31.05.2012) können Baumittel
frühestens ab 2013 angemeldet und eingestellt werden. Zudem ist eine Vorplanung erforderlich, die nach
erfolgter Ämterabstimmung dem Ortsbeirat sowie der Stadtverordnetenversammlung
zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Erst danach kann eine weiterführende
Planung inkl. Kostenberechnung erarbeitet und auf dieser Grundlage
Investitionsmittel zur Einstellung in den Haushalt angemeldet werden. Es wird
jedoch darauf hingewiesen, dass im Zuge der erforderlichen
Haushaltskonsolidierung gegenwärtig keine Aussage zur Priorisierung städtischer
Maßnahmen getroffen werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
19.03.2012, EA 49
Antrag vom
30.03.2015, OF
320/11
Anregung vom 27.04.2015, OA 622
Antrag vom
25.02.2017, OF
140/11