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Gestaltung der unteren Hofhausstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Betreff: Gestaltung der unteren Hofhausstraße Aufgrund der Beschlussfassung des Haushalts 2012 der Stadtverordnetenversammlung (§ 1720 vom 31.05.2012) können Baumittel frühestens ab 2013 angemeldet und eingestellt werden. Zudem ist eine Vorplanung erforderlich, die nach erfolgter Ämterabstimmung dem Ortsbeirat sowie der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Erst danach kann eine weiterführende Planung inkl. Kostenberechnung erarbeitet und auf dieser Grundlage Investitionsmittel zur Einstellung in den Haushalt angemeldet werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Zuge der erforderlichen Haushaltskonsolidierung gegenwärtig keine Aussage zur Priorisierung städtischer Maßnahmen getroffen werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Antrag vom 30.03.2015, OF 320/11 Anregung vom 27.04.2015, OA 622 Antrag vom 25.02.2017, OF 140/11

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