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a) Außengastronomie in der Berger Straße b) Durchgangsbreiten bei Außengastronomie

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1826 Betreff: a) Außengastronomie in der Berger Straße b) Durchgangsbreiten bei Außengastronomie Sondernutzungserlaubnisse für die Außengastronomie auf öffentlichen Verkehrsflächen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung teilweiser erhöhter Fußgängerläufe sowie der hierfür frei zuhaltenden notwendigen Bewegungsflächen mit Forderung von 1,50m und 3,80m verbleibender Mindestgehwegbreite je nach Lage erteilt. Im unmittelbaren Bereich von Zebrastreifen, Übergängen werden keine Flächen genehmigt. Vom 22.10.2012 bis 24.10.2012 fanden im Auftrag des Magistrats schwerpunktmäßig Sondernutzungskontrollen im Bereich der Berger Straße und des Alfred-Brehm-Platzes statt. Hierbei wurden durch das Ordnungsamt nach Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung insgesamt 95 Gewerbebetriebe überprüft. Es kam zu 78 Beanstandungen wegen nicht vorhandener Sondernutzungserlaubnisse, abgelaufenen Genehmigungen, beantragter Genehmigungen, welche noch nicht in Kraft getreten waren, obwohl bereits eine Sondernutzung stattfand sowie Abweichungen von den genehmigten Flächen und jeweiligen Auflagen. Des Weiteren konnte festgestellt werden, dass an keiner der vorgenannten Stellen eine unmittelbare Behinderung des Fußgängerlaufs oder eine Sichtbehinderung an Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen durch Stellschilder, Sommergärten bzw. Warenauslagen, gegeben war. Mit den verantwortlichen Mitarbeiter/-innen bzw. Inhaber/-innen wurden belehrende Sensibilisierungsgespräche geführt und aufgrund des durchweg einsichtigen und kooperativen Verhaltens (umgehende Beseitigung oder Rückbau der nicht genehmigten Gegenstände aus dem öffentlichen Verkehrsraum) nur mündlich verwarnt. Um etwaigen Wiederholungsfällen vorzubeugen, wurden die Konsequenzen in aller Deutlichkeit aufgezeigt und darüber informiert, dass im Rahmen von Nachkontrollen, welche in unregelmäßigen Abständen erfolgen werden, bei gleichgelagerten Verstößen entsprechend sanktioniert wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2012, OM 1443 Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1536