a) Außengastronomie in der Berger Straße b) Durchgangsbreiten bei Außengastronomie
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST
1826
Betreff: a)
Außengastronomie in der Berger Straße b) Durchgangsbreiten bei
Außengastronomie Sondernutzungserlaubnisse für die Außengastronomie
auf öffentlichen Verkehrsflächen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung
teilweiser erhöhter Fußgängerläufe sowie der hierfür frei zuhaltenden
notwendigen Bewegungsflächen mit Forderung von 1,50m und 3,80m verbleibender
Mindestgehwegbreite je nach Lage erteilt. Im unmittelbaren Bereich von Zebrastreifen,
Übergängen werden keine Flächen genehmigt. Vom 22.10.2012 bis 24.10.2012 fanden im Auftrag des
Magistrats schwerpunktmäßig Sondernutzungskontrollen im Bereich der Berger
Straße und des Alfred-Brehm-Platzes statt. Hierbei wurden durch das Ordnungsamt nach Abstimmung
mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung insgesamt 95 Gewerbebetriebe
überprüft. Es kam zu 78
Beanstandungen wegen nicht vorhandener Sondernutzungserlaubnisse, abgelaufenen
Genehmigungen, beantragter Genehmigungen, welche noch nicht in Kraft getreten
waren, obwohl bereits eine Sondernutzung stattfand sowie Abweichungen von den
genehmigten Flächen und jeweiligen Auflagen. Des Weiteren konnte festgestellt werden, dass an
keiner der vorgenannten Stellen eine unmittelbare Behinderung des
Fußgängerlaufs oder eine Sichtbehinderung an Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und
Einmündungen durch Stellschilder, Sommergärten bzw. Warenauslagen, gegeben
war. Mit den verantwortlichen
Mitarbeiter/-innen bzw. Inhaber/-innen wurden belehrende
Sensibilisierungsgespräche geführt und aufgrund des durchweg einsichtigen und
kooperativen Verhaltens (umgehende Beseitigung oder Rückbau der nicht
genehmigten Gegenstände aus dem öffentlichen Verkehrsraum) nur mündlich
verwarnt. Um etwaigen
Wiederholungsfällen vorzubeugen, wurden die Konsequenzen in aller Deutlichkeit
aufgezeigt und darüber informiert, dass im Rahmen von Nachkontrollen, welche in
unregelmäßigen Abständen erfolgen werden, bei gleichgelagerten Verstößen
entsprechend sanktioniert wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.08.2012, OM 1443
Anregung an den
Magistrat vom 25.09.2012, OM 1536