Außengastronomie in der Berger Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2012, OM
1443 entstanden aus Vorlage:
OF 220/3 vom
07.08.2012 Betreff: Außengastronomie in der Berger Straße
Der Magistrat wird gebeten, in der Berger Straße die
Außengastronomie hinsichtlich zweier Punkte zu überprüfen: 1. Durchgangsbreiten auf dem (Rest-) Bürgersteig;
2. Einsehbarkeit von Übergängen
mit Zebrastreifen, insbesondere bei Aufstellung von Pflanzkübeln und Nutzung
der Fläche bis direkt vor den Überweg. Begründung: In manchen Außengastronomien sind Tische so
aufgestellt, dass zwischen einer Tischreihe an den Hausmauern und weiterer
Reihen bis zum Fahrbahnrand nur ein schmaler Durchgang übrig bleibt. Dieser
schmale Pfad entspricht in seiner Dimension dem Weg, den man im Restaurant an
seinen Tisch gehen würde, aber nicht mehr dem, wie man sich ohne eigene
Belästigung und der Gäste im öffentlichen Raum (Bürgersteig) bewegen
möchte. Einzelne Gastronomieflächen reichen
bis an die Übergänge mit Zebrastreifen heran. Wo in der Straßenverkehrsordnung
Mindestabstände von parkenden Autos vor solchen Übergängen zur besseren
Einsicht einzuhalten sind, wird diese hier durch die Tische, die sitzenden
Personen und die Einrahmungen mit Pflanzkübeln erschwert. Insbesondere Kinder
werden nicht mehr gesehen. Zu bemerken ist auch, dass Fahrer vorbeifahrender
Autos durch den Gastronomiebetrieb mehr abgelenkt werden als durch eine Reihe
parkender Wagen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.12.2012, ST 1826
Aktenzeichen: 66 5