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Außengastronomie in der Berger Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2012, OM 1443 entstanden aus Vorlage: OF 220/3 vom 07.08.2012 Betreff: Außengastronomie in der Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Berger Straße die Außengastronomie hinsichtlich zweier Punkte zu überprüfen: 1. Durchgangsbreiten auf dem (Rest-) Bürgersteig; 2. Einsehbarkeit von Übergängen mit Zebrastreifen, insbesondere bei Aufstellung von Pflanzkübeln und Nutzung der Fläche bis direkt vor den Überweg. Begründung: In manchen Außengastronomien sind Tische so aufgestellt, dass zwischen einer Tischreihe an den Hausmauern und weiterer Reihen bis zum Fahrbahnrand nur ein schmaler Durchgang übrig bleibt. Dieser schmale Pfad entspricht in seiner Dimension dem Weg, den man im Restaurant an seinen Tisch gehen würde, aber nicht mehr dem, wie man sich ohne eigene Belästigung und der Gäste im öffentlichen Raum (Bürgersteig) bewegen möchte. Einzelne Gastronomieflächen reichen bis an die Übergänge mit Zebrastreifen heran. Wo in der Straßenverkehrsordnung Mindestabstände von parkenden Autos vor solchen Übergängen zur besseren Einsicht einzuhalten sind, wird diese hier durch die Tische, die sitzenden Personen und die Einrahmungen mit Pflanzkübeln erschwert. Insbesondere Kinder werden nicht mehr gesehen. Zu bemerken ist auch, dass Fahrer vorbeifahrender Autos durch den Gastronomiebetrieb mehr abgelenkt werden als durch eine Reihe parkender Wagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1826 Aktenzeichen: 66 5