Außengastronomie in der Berger Straße
Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE
Begründung
Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Berger Straße die Außengastronomie hinsichtlich zweier Punkte zu überprüfen:
- Durchgangsbreiten auf dem (Rest-)Bürgersteig
- Einsehbarkeit von Übergängen mit Zebrastreifen, insbesondere bei Aufstellung von Pflanzkübeln und Nutzung der Fläche bis direkt vor dem Überweg Begründung: In manchen Außengastronomien sind Tische so aufgestellt, dass zwischen einer Tischreihe an den Hausmauern und weitere Reihen bis zum Fahrbahnrand nur ein schmaler Durchgang übrig bleibt. Dieser schmale Pfad entspricht in seiner Dimension dem Weg, den man im Restaurant an seinen Tisch gehen würde, aber nicht mehr dem, wie man ohne eigene Belästigung und der der Gäste sich im öffentlichen Raum (Bürgersteig) bewegen möchte. Einzelne Gastronomieflächen reichen bis an die Übergänge mit Zebrastreifen hinan. Wo in der Straßenverkehrsordnung Mindestabstände von parkenden Autos vor solchen Übergängen zur besseren Einsicht einzuhalten sind, wird das hier durch die Tische, die sitzenden Personen und die Einrahmungen mit Pflanzkübeln erschwert. Insbesondere Kinder werden nicht mehr gesehen. Zu bemerken ist auch, dass Fahrer vorbeifahrender Autos durch den Gastronomiebetrieb mehr abgelenkt werden als durch eine Reihe parkender Wagen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2012, OF 220/3
Betreff: Außengastronomie in der Berger
Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Berger Straße die Außengastronomie
hinsichtlich zweier Punkte zu überprüfen: 1. Durchgangsbreiten auf dem (Rest-)Bürgersteig
2.
Einsehbarkeit von Übergängen mit Zebrastreifen, insbesondere bei
Aufstellung von Pflanzkübeln und Nutzung der Fläche bis direkt vor dem
Überweg Begründung: In manchen Außengastronomien sind Tische so
aufgestellt, dass zwischen einer Tischreihe an den Hausmauern und weitere
Reihen bis zum Fahrbahnrand nur ein schmaler Durchgang übrig bleibt. Dieser
schmale Pfad entspricht in seiner Dimension dem Weg, den man im Restaurant an
seinen Tisch gehen würde, aber nicht mehr dem, wie man ohne eigene Belästigung
und der der Gäste sich im öffentlichen Raum (Bürgersteig) bewegen möchte.
Einzelne Gastronomieflächen reichen bis an die
Übergänge mit Zebrastreifen hinan. Wo in der Straßenverkehrsordnung
Mindestabstände von parkenden Autos vor solchen Übergängen zur besseren
Einsicht einzuhalten sind, wird das hier durch die Tische, die sitzenden
Personen und die Einrahmungen mit Pflanzkübeln erschwert. Insbesondere Kinder
werden nicht mehr gesehen. Zu bemerken ist auch, dass Fahrer vorbeifahrender
Autos durch den Gastronomiebetrieb mehr abgelenkt werden als durch eine Reihe
parkender Wagen.
Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3
am 23.08.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1443 2012
Die
Vorlage OF 220/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme