Auslaufen der Sozialbindung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.09.2018, ST 1816 Betreff: Auslaufen der Sozialbindung
Mit
Stand 31.12.2017 gab es im Ortsbezirk 4 folgende Anzahl von öffentlich
geförderten Wohnungen. Berücksichtigt wurden alle Förderarten mit Bindung für
Sozialwohnungsberechtigte. Dazu gehören: der 1. Förderweg nach dem II.
Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG), der Förderweg 1 Stufe 1 nach dem HWoFG
(Hessisches Wohnraumfördergesetz), sonstige städtische Förderungen und
vertraglich gesicherte Bindungen. Stadtteil: Anzahl der Wohnungen ohne
Senioren-wohnungen: Seniorenwohnungen: GESAMT
Bornheim 899
601 1.500
Ostend 683
223 906
Gesamt 1.582 824 2.406
Nach derzeitigem
Kenntnisstand fallen in den benannten Stadtteilen bis zum 31.12.2027 folgende
Anzahl von Wohnungen aus der Bindung: Stadtteil: Anzahl der Wohnungen:
Bornheim 395
Ostend 546
Gesamt 941
Nicht berücksichtigt
sind die Wohnungen, deren Tilgungsdatum der öffentlichen Darlehen in diesem
Zeitraum liegt. Erst nach Eingang der Rückzahlungsmitteilungen der Förderstelle
des Landes kann die Festsetzung des Förderendes erfolgen. Die Stadt wird mit
allen Eigentümern Gespräche bezüglich des Ablaufs von Belegrechten führen, um
die Bindung zu erhalten. Die
genaue Nennung der einzelnen Liegenschaften ist aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht möglich, da aufgrund der z. T. geringen Anzahl von Wohnungen
ansonsten Rückschlüsse auf einzelne Mieter möglich wären. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 05.06.2018, V 906
Anregung an
den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3986
Antrag vom
26.01.2020, OF
427/4
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5736