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Auslaufen der Sozialbindung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1816 Betreff: Auslaufen der Sozialbindung Mit Stand 31.12.2017 gab es im Ortsbezirk 4 folgende Anzahl von öffentlich geförderten Wohnungen. Berücksichtigt wurden alle Förderarten mit Bindung für Sozialwohnungsberechtigte. Dazu gehören: der 1. Förderweg nach dem II. Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG), der Förderweg 1 Stufe 1 nach dem HWoFG (Hessisches Wohnraumfördergesetz), sonstige städtische Förderungen und vertraglich gesicherte Bindungen. Stadtteil: Anzahl der Wohnungen ohne Senioren-wohnungen: Seniorenwohnungen: GESAMT Bornheim 899 601 1.500 Ostend 683 223 906 Gesamt 1.582 824 2.406 Nach derzeitigem Kenntnisstand fallen in den benannten Stadtteilen bis zum 31.12.2027 folgende Anzahl von Wohnungen aus der Bindung: Stadtteil: Anzahl der Wohnungen: Bornheim 395 Ostend 546 Gesamt 941 Nicht berücksichtigt sind die Wohnungen, deren Tilgungsdatum der öffentlichen Darlehen in diesem Zeitraum liegt. Erst nach Eingang der Rückzahlungsmitteilungen der Förderstelle des Landes kann die Festsetzung des Förderendes erfolgen. Die Stadt wird mit allen Eigentümern Gespräche bezüglich des Ablaufs von Belegrechten führen, um die Bindung zu erhalten. Die genaue Nennung der einzelnen Liegenschaften ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, da aufgrund der z. T. geringen Anzahl von Wohnungen ansonsten Rückschlüsse auf einzelne Mieter möglich wären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2018, V 906 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3986 Antrag vom 26.01.2020, OF 427/4 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5736