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Wegfall der Mietpreisbindung in Mietwohnungen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3986 entstanden aus Vorlage: OF 287/4 vom 12.11.2018 Betreff: Wegfall der Mietpreisbindung in Mietwohnungen Vorgang: V 906/18 OBR 4; ST 1816/18 Aus der Stellungnahme vom 17.09.2018, ST 1816, ergeben sich weitere Fragen. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. welche rechtlichen Möglichkeiten er hat, diesen günstigen Wohnraum zu erhalten; 2. welche Maßnahmen er plant, von diesen rechtlich zulässigen Möglichkeiten zu ergreifen; 3. wie viele weitere Wohnungen ggf. noch aus der Mietpreisbindung fallen werden, weil deren Darlehen noch vor dem 01.01.2029 getilgt werden können. Begründung: Aus den Angaben des Magistrats ergibt sich, dass es im Ostend und in Bornheim am 01.01.2029 höchstens noch insgesamt 1.465 von zurzeit 2.406 preisgünstigen Wohnraum geben wird. Damit fallen nicht nur 941 Wohnungen für den kleinen Geldbeutel weg. Auch die Mittelschicht der insgesamt fast 60.000 Einwohnerinnen und Einwohner wird betroffen sein, weil ein Teil der betreffenden Wohnungen für Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen gefördert werden. Der Ortsbeirat möchte sich deshalb einen Überblick über die Maßnahmen verschaffen, die die Stadt ergreifen kann und wird, um die Sozialbindung und damit die Belegrechte zu erhalten. Der Ortsbeirat begrüßt die Absicht des Magistrats, mit den betreffenden Eigentümern Gespräche zu führen, um dieses Ziel zu erreichen. Es ist jedoch fraglich, ob Gespräche ausreichen werden. Da die Belegrechte erhebliche Nachteile für die Vermieter darstellen, werden diese kaum zu überreden sein. Es sind deshalb auch andere Wege zu prüfen, um zu einem befriedigten Ergebnis zu kommen. Der Ortsbeirat möchte außerdem informiert werden, welche Risiken damit verbunden sind, dass weitere Wohnungen von dem Wegfall der Belegrechte bedroht sind, weil die Darlehen der Förderung in den nächsten zehn Jahren getilgt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2018, V 906 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1816 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2019, ST 596 Antrag vom 26.01.2020, OF 427/4