Wegfall der Mietpreisbindung in Mietwohnungen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM
3986 entstanden aus
Vorlage: OF 287/4 vom
12.11.2018 Betreff: Wegfall der Mietpreisbindung in
Mietwohnungen Vorgang: V 906/18 OBR 4; ST 1816/18 Aus der Stellungnahme vom 17.09.2018, ST 1816,
ergeben sich weitere Fragen. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu
berichten, 1. welche rechtlichen Möglichkeiten
er hat, diesen günstigen Wohnraum zu erhalten; 2. welche Maßnahmen er plant, von diesen rechtlich
zulässigen Möglichkeiten zu ergreifen; 3. wie viele weitere Wohnungen ggf. noch aus der
Mietpreisbindung fallen werden, weil deren Darlehen noch vor dem 01.01.2029
getilgt werden können. Begründung: Aus den Angaben des Magistrats ergibt sich, dass es
im Ostend und in Bornheim am 01.01.2029 höchstens noch insgesamt 1.465 von
zurzeit 2.406 preisgünstigen Wohnraum geben wird. Damit fallen nicht nur 941
Wohnungen für den kleinen Geldbeutel weg. Auch die Mittelschicht der insgesamt
fast 60.000 Einwohnerinnen und Einwohner wird betroffen sein, weil ein Teil der
betreffenden Wohnungen für Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen
gefördert werden.
Der Ortsbeirat möchte sich
deshalb einen Überblick über die Maßnahmen verschaffen, die die Stadt ergreifen
kann und wird, um die Sozialbindung und damit die Belegrechte zu erhalten. Der
Ortsbeirat begrüßt die Absicht des Magistrats, mit den betreffenden Eigentümern
Gespräche zu führen, um dieses Ziel zu erreichen. Es ist jedoch fraglich, ob
Gespräche ausreichen werden. Da die Belegrechte erhebliche Nachteile für die
Vermieter darstellen, werden diese kaum zu überreden sein. Es sind deshalb auch
andere Wege zu prüfen, um zu einem befriedigten Ergebnis zu kommen. Der Ortsbeirat möchte außerdem informiert werden,
welche Risiken damit verbunden sind, dass weitere Wohnungen von dem Wegfall der
Belegrechte bedroht sind, weil die Darlehen der Förderung in den nächsten zehn
Jahren getilgt werden können. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 05.06.2018, V 906
Stellungnahme
des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1816
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.03.2019, ST 596
Antrag vom
26.01.2020, OF
427/4