Beabsichtigter viergleisiger Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke; hier: Kreuzungsbauwerke
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1777
Betreff: Beabsichtigter viergleisiger Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke; hier: Kreuzungsbauwerke Vorläufige Stellungnahme: Mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahn wird in Kürze begonnen. Grundlage hierfür bildet der rechtsgültige Planfeststellungsbeschluss. Anhängig sind aktuell noch Fragen zum Erschütterungsschutz. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) mitwirkungspflichtiger Kreuzungspartner bei den angesprochenen Bahnübergangs-Beseitigungsmaßnahmen. Der Magistrat nimmt zu den nachfolgenden aufgeführten Bahnübergängen wie folgt Stellung: Bahnübergang 101: Aufgrund der nicht gegebenen Förderfähigkeit der geplanten Eisenbahnüberführung, wird diese planfestgestellte Maßnahme nicht realisiert (Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 125 zum Etatantrag vom 12.11.2014, E 6) und hierdurch der Bahnübergang ersatzlos aufgelassen. Es werden beidseitig Wendeanlagen gebaut. Bahnübergang 102: Die Beseitigungsmaßnahme BÜ 102 wird entsprechend der damaligen Planungseingabe der Stadt Frankfurt am Main gebaut. Die Entwurfsplanung ist hierfür abgeschlossen. Die weiteren Realisierungs-Schritte werden derzeit vorbereitet und eingeleitet. Die Realisierung der Baumaßnahme ist für Anfang 2019 geplant. Bahnübergang 99: Der Magistrat hat seine Beratungen in dieser Angelegenheit noch nicht abgeschlossen.