Beabsichtigter viergleisiger Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke; hier: Kreuzungsbauwerke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.09.2017, ST 1777 Betreff: Beabsichtigter viergleisiger Ausbau der
Main-Weser-Bahnstrecke; hier: Kreuzungsbauwerke Vorläufige Stellungnahme: Mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahn wird in Kürze
begonnen. Grundlage hierfür bildet der rechtsgültige
Planfeststellungsbeschluss. Anhängig sind aktuell noch Fragen zum
Erschütterungsschutz. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist nach dem
Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) mitwirkungspflichtiger Kreuzungspartner bei den
angesprochenen Bahnübergangs-Beseitigungsmaßnahmen. Der Magistrat nimmt zu den nachfolgenden aufgeführten
Bahnübergängen wie folgt Stellung: Bahnübergang 101: Aufgrund der nicht gegebenen Förderfähigkeit der
geplanten Eisenbahnüberführung, wird diese planfestgestellte Maßnahme nicht
realisiert (Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 125 zum Etatantrag vom
12.11.2014, E 6) und hierdurch der Bahnübergang ersatzlos aufgelassen. Es
werden beidseitig Wendeanlagen gebaut. Bahnübergang 102: Die Beseitigungsmaßnahme BÜ 102 wird entsprechend der
damaligen Planungseingabe der Stadt Frankfurt am Main gebaut. Die
Entwurfsplanung ist hierfür abgeschlossen. Die weiteren Realisierungs-Schritte
werden derzeit vorbereitet und eingeleitet. Die Realisierung der Baumaßnahme
ist für Anfang 2019 geplant. Bahnübergang 99: Der Magistrat hat seine Beratungen in dieser
Angelegenheit noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 27.04.2017, V 441
Antrag vom
15.01.2018, OF
400/9
Auskunftsersuchen vom 16.02.2023, V 611