Zukünftige Zufahrtsmöglichkeiten zu den Liegenschaften Berkersheimer Weg 201, 203, 205 und deren Garagen
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2485
Betreff: Zukünftige Zufahrtsmöglichkeiten zu den Liegenschaften Berkersheimer Weg 201, 203, 205 und deren Garagen Auszug aus dem Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung: "Der östliche Trog kreuzt die bisherige Trassierung des Berkersheimer Weges. Von der Einmündung der Kobbachstraße bis zum Ende des Troges verläuft das neue Bauwerk nördlich der bestehenden Straße. Dies wird bedingt durch den in diesem Bereich südlich des Troges liegenden Ast des Berkersheimer Weges. Diese einstreifige Straße mit einer Breite von ≥ 3,0 m dient der Anbindung der Kobbachstraße südlich des Bauwerkes an den Berkersheimer Weg. Parallel zum Trog angrenzend an die Grundstücke der Häuser Nr. 201, 203 und 205 des Berkersheimer Weges werden Parkbuchten sowie ein Geh- und Radweg vorgesehen." Die Grundstückseinfahrten sind in der Planung berücksichtigt (s. Dreieckssymbol):