Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und zusätzliche Absicherung derselben
Begründung
Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und zusätzliche Absicherung derselben Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. im westlichen Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO) und 2. den westlichen Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße zusätzlich durch Poller derart abzusichern, dass ein dortiges Parken unterbunden wird. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der westliche Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße derart zugeparkt wird, dass es für aus der Offenbacher Landstraße in den Nonnenpfad einfahrende Fahrzeuge nicht möglich ist, ohne den Gegenverkehr zu behindern, in denselben zu fahren. Dadurch entsteht teilweise ein Rückstau in die Offenbacher Landstraße und es kommt zur Behinderung des fließenden Verkehrs.