Ausstehende Abbiegespur auf der B 521
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST
1692
Betreff: Ausstehende
Abbiegespur auf der B 521 Um die angeregte Abbiegespur auf
der B 521 zu realisieren, sind neben der Beteiligung anderer Fachstellen -
wie beispielsweise Hessen Mobil - auch baurechtliche Voraussetzungen zu
schaffen.
Wie bereits im Bericht des
Magistrats vom 04.06.2018, B 159, erwähnt, muss vor einer Umsetzung der
Maßnahme ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Der Vorgang kann
etwas beschleunigt werden, wenn zunächst ein Antrag auf Befreiung von der
Planfeststellung gestellt wird. In diesem Zusammenhang - und zur Nutzung von
Synergieeffekten - beabsichtigt der Magistrat, eine weitere Baumaßnahme in
die Prüfung zur Planfeststellungsbefreiung mit einzubeziehen. Dabei
handelt es sich um die unmittelbar an die Abbiegespur angrenzende Baumaßnahme
"Radwegeführung stadteinwärts im Bereich der Anschlussstelle Friedberger
Landstraße / A661", da auch für deren Umsetzung das Baurecht geschaffen werden
muss. Vor diesem Hintergrund wird der
Magistrat beide Maßnahmen entsprechend vorbereiten und in die Antragstellung
zur Planfeststellungsbefreiung aufnehmen. Hierfür müssen die
entsprechenden Grundlagen, Planungen sowie zahlreiche Gutachten erstellt
werden. Daher wird die Realisierung beider Maßnahmen noch einige Zeit in
Anspruch nehmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
17.04.2018, OA 249
Antrag vom
08.10.2018, OF
615/10
Anregung vom 23.10.2018, OA 319