Ausstehende Abbiegespur auf der B 521
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1692
Betreff: Ausstehende Abbiegespur auf der B 521 Um die angeregte Abbiegespur auf der B 521 zu realisieren, sind neben der Beteiligung anderer Fachstellen - wie beispielsweise Hessen Mobil - auch baurechtliche Voraussetzungen zu schaffen. Wie bereits im Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 159, erwähnt, muss vor einer Umsetzung der Maßnahme ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Der Vorgang kann etwas beschleunigt werden, wenn zunächst ein Antrag auf Befreiung von der Planfeststellung gestellt wird. In diesem Zusammenhang - und zur Nutzung von Synergieeffekten - beabsichtigt der Magistrat, eine weitere Baumaßnahme in die Prüfung zur Planfeststellungsbefreiung mit einzubeziehen. Dabei handelt es sich um die unmittelbar an die Abbiegespur angrenzende Baumaßnahme "Radwegeführung stadteinwärts im Bereich der Anschlussstelle Friedberger Landstraße / A661", da auch für deren Umsetzung das Baurecht geschaffen werden muss. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat beide Maßnahmen entsprechend vorbereiten und in die Antragstellung zur Planfeststellungsbefreiung aufnehmen. Hierfür müssen die entsprechenden Grundlagen, Planungen sowie zahlreiche Gutachten erstellt werden. Daher wird die Realisierung beider Maßnahmen noch einige Zeit in Anspruch nehmen.