Ausstehende Abbiegespur auf der B 521
Begründung
521 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - insbesondere Hessen Mobil - um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die seit Jahren erhoffte Abbiegespur auf der B521 zwischen Hofhausstraße und der Auffahrt auf die A661 umgehend realisiert werden kann.
Inhalt
Antrag vom 31.03.2018, OF 491/10
Betreff: Ausstehende Abbiegespur auf der B 521 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - insbesondere Hessen Mobil - um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die seit Jahren erhoffte Abbiegespur auf der B521 zwischen Hofhausstraße und der Auffahrt auf die A661 umgehend realisiert werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 10