Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.03.2019, ST 622 Betreff: Unmittelbares Einleiten eines
Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661
in Richtung Bad Homburg Der Magistrat bedauert, keine
anderslautende Stellungnahme abgeben zu können, und hält an den Aussagen fest,
die in der ST 1692/2018 getroffen wurden. Sowohl für eine Radverkehrsführung an der Friedberger
Landstraße als auch für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in
Richtung Bad Homburg muss Baurecht geschaffen werden. Beide Maßnahmen stehen in
unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander. Daher ist eine Trennung beider
Verfahren aus ökonomischen sowie verfahrenstechnischen Gründen ausgeschlossen.
Der Magistrat sieht in der gesonderten Baurechtschaffung keine Zeitersparnis.
Hier müssen gleichermaßen Planungs- und Gutachterleistungen vollumfänglich
durchgeführt werden. Diesen Umständen Rechnung tragend, hält der Magistrat
an der bisherigen Vorgehensweise fest. Der Anregung kann daher leider nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
23.10.2018, OA 319