Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 622 Betreff: Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg Der Magistrat bedauert, keine anderslautende Stellungnahme abgeben zu können, und hält an den Aussagen fest, die in der ST 1692/2018 getroffen wurden. Sowohl für eine Radverkehrsführung an der Friedberger Landstraße als auch für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg muss Baurecht geschaffen werden. Beide Maßnahmen stehen in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander. Daher ist eine Trennung beider Verfahren aus ökonomischen sowie verfahrenstechnischen Gründen ausgeschlossen. Der Magistrat sieht in der gesonderten Baurechtschaffung keine Zeitersparnis. Hier müssen gleichermaßen Planungs- und Gutachterleistungen vollumfänglich durchgeführt werden. Diesen Umständen Rechnung tragend, hält der Magistrat an der bisherigen Vorgehensweise fest. Der Anregung kann daher leider nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.10.2018, OA 319