Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg
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Anregung vom 23.10.2018, OA 319 entstanden aus Vorlage: OF 615/10 vom 08.10.2018
Betreff: Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg Vorgang: OA 249/18 OBR 10; ST 1692/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Planfeststellungsverfahren für die Abbiegespur auf der B 521 in Richtung Bad Homburg unmittelbar einzuleiten. Begründung: Die in Stellungnahme ST 1692 vorgesehene Verwirklichung des Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur in Verknüpfung mit einem Planfeststellungsverfahren für eine Radwegführung über die Autobahn an der Friedberger Landstraße wird, wie der Magistrat selbst ausführt, zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens führen. Das liegt daran, dass im Gegensatz zur Abbiegespur, für die, wie im Ortsbeirat schon vorgestellt, feststeht, was genau gemacht werden muss, für diese Radwegführung in der Tat viele Aspekte berücksichtigt werden müssen, die noch offen sind. Sie ist insbesondere auch von der Umgestaltung der Autobahneinmündung durch Hessen Mobil mit einer neuen Abbiegespur Richtung Offenbach nach rechts für den stadtauswärtsfahrenden Verkehr abhängig. Insofern ist eine solche Verknüpfung der Maßnahmen nicht sinnvoll, weil sie nur zu einer weiteren unnötigen Verzögerung der zur Entlastung von Preungesheim und Berkersheim von dem Schleichverkehr dringend erforderlichen Realisierung der Abbiegespur von der B 521 führen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10