Ladestation für Elektrofahrzeuge im Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST
164
Betreff: Ladestation für
Elektrofahrzeuge im Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg Bedauerlicherweise lassen es die
noch geltenden normativen Vorgaben nicht zu, im Sinne der Anregung tätig zu
werden. Allerdings ist gegenwärtig eine entsprechende Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes und der Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung der
Verwendung von elektrischen Fahrzeugen im Gesetzgebungsverfahren und steht zur
Beschlussfassung an. Der Magistrat ermittelt bereits jetzt die für eine
Anordnung im Sinne der Anregung erforderlichen Grundlagen. Nach der kurzfristig
zu erwartenden Änderung der Rechtslage ist vorgesehen, Parkplätze an
Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit dem Zeichen 314 Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) "Parken" und dem Zusatzzeichen "Elektrofahrzeuge während des
Ladevorgangs" zu beschildern. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.11.2014, OM 3647
Antrag vom
01.02.2017, OF
165/3