Ladestation für Elektrofahrzeuge im Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 164
Betreff: Ladestation für Elektrofahrzeuge im Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg Bedauerlicherweise lassen es die noch geltenden normativen Vorgaben nicht zu, im Sinne der Anregung tätig zu werden. Allerdings ist gegenwärtig eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung von elektrischen Fahrzeugen im Gesetzgebungsverfahren und steht zur Beschlussfassung an. Der Magistrat ermittelt bereits jetzt die für eine Anordnung im Sinne der Anregung erforderlichen Grundlagen. Nach der kurzfristig zu erwartenden Änderung der Rechtslage ist vorgesehen, Parkplätze an Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit dem Zeichen 314 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Parken" und dem Zusatzzeichen "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" zu beschildern.