Elektroladestation im Oeder Weg
Begründung
Vorgang: OM 3647/14; ST 164/15 Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats ST164/2015 zur OM 3647/2014 wird der Magistrat gebeten, die missverständliche Beschilderung an der Elektroladesäule im Oeder Weg Ecke Bornwiesenweg (siehe Foto) dergestalt zu verändern, dass klar ersichtlich wird, dass die Parkbucht links neben der Ladesäule ausschließlich Elektrofahrzeugen während des Ladevorgangs vorbehalten bleibt. Dies kann beispielsweise durch eine Beschilderung mit dem Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) und dem Zusatzzeichen laufende Nummer 63.5 der Anlage 2, Abschnitt 9 zur Straßenverkehrsordnung (siehe Abb.) und dem Zusatz "während des Ladevorgangs" umgesetzt werden. Begründung: Derzeit ist nicht ersichtlich, auf welche Parkflächen genau sich die Beschilderung (s. Foto) bezieht. Daher wird die Parkbucht neben der Elektroladesäule regelmäßig von Nicht-Elektrofahrzeugen belegt, so dass eine Nutzung durch Elektrofahrzeuge eigentlich nie möglich ist. Eine Ausweisung der Parkbucht links neben der Ladesäule als eingeschränkter Halteverbotsbereich mit Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge erscheint als sinnvollste, durch die Straßenverkehrsordnung auch vorgesehene Lösung. Außerdem hieße die derzeitige Beschilderung, dass alle Elektrofahrzeuge im gesamten Parkscheinbereich kostenlos parken können. Das kann nicht der Sinn sein.