Kulturcampus: Wir gehören dazu
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.12.2013, ST 1624 Betreff: Kulturcampus: Wir gehören dazu Zu 1.) Nach Auskunft der ABG Frankfurt Holding hat der
Aufsichtsrat die Veräußerung der Fläche Bockenheimer Landstraße/ Ecke
Senckenberganlage, die derzeit mit dem Laabsaal bebaut ist, an den Investor
Lang & Cie genehmigt. Zu 2.) Zwischenzeitlich wurde für die Fläche zwischen
Bockenheimer Landstraße, Senckenberganlage, zukünftiger Jügelstraße und
Mertonstraße (Baufeld 12) ein Wettbewerb ausgelobt, der sich in einen Ideenteil
für das südliche Baufeld und einen Realisierungsteil für den Teilbereich
nördlich des Juridicums unterteilt. Der Realisierungsteil umfasste sowohl die an Lang
& Cie veräußerte Fläche, die mit einer gewerblich genutzten Immobilie
bebaut werden soll, als auch die westlich anschließende Wohnbebauung, die von
der ABG Frankfurt Holding realisiert werden wird. In den Erdgeschosszonen sind
u.a. eine Kindertagesstätte entlang der Bockenheimer Landstraße und eine
kulturell nutzbare Fläche entlang der Jügelstraße vorgesehen. Politische Vertreter der
Stadtverordnetenversammlung sowie der Ortsbeiratsvorsitzende wurden als
Sachverständige zur Beratung des Preisgerichts in das Wettbewerbsverfahren
einbezogen. Auf die entsprechenden veröffentlichten und im Ortsbeirat
vorgestellten Ergebnisse des Wettbewerbs wird verwiesen. Zu 3.) Die ABG Frankfurt Holding plant grundsätzlich keine
Veräußerungen von Grundstücken, auf denen Wohnbebauung vorgesehen ist. Dort
wird die ABG Frankfurt Holding als Investorin auftreten. Im Bereich der
Flächen, die für eine gewerbliche und/ oder kulturelle Nutzung vorgesehen sind,
können Veräußerungen in Betracht kommen. Zu 4.) In Ergänzung zum aktuellen Bebauungsplanentwurf hat
der Magistrat im Zuge der Wettbewerbsauslobungen für Baufeld 12 intensive
Gespräche mit der ABG Frankfurt Holding und dem Investor Lang & Cie
geführt. Die Zielsetzungen der Stadt in Zusammenhang mit den in den
Planungswerkstätten erarbeiteten Zielen und Anregungen für das Areal wurden
erörtert. Der Magistrat hat dafür Sorge getragen, dass diese Aspekte in die
Wettbewerbsauslobungen und in die Beurteilung der einzelnen Arbeiten
eingeflossen sind. Der Konsensplan war Bestandteil der
Auslobungsunterlagen. Nach
Auskunft der ABG Frankfurt Holding haben diese Vorgaben auch im Vertrag
zwischen Lang & Cie und der ABG Frankfurt Holding Berücksichtigung
gefunden. So ist
beispielsweise, gemäß Konsensplan, für das Grundstück Ecke Senckenberganlage/
Bockenheimer Landstraße eine Mischnutzung geplant, die Gewerbe entlang der
Senckenberganlage und Wohnen entlang der neuen Jügelstraße vorsieht und in den
Erdgeschosszonen eine Kindertagesstätte und Flächen für Kultur und
Gastronomienutzung bereit hält. Zu 5.) Nach Auskunft der ABG Frankfurt Holding hat es
keinen Kaufpreisabschlag bei der Veräußerung des derzeitigen Laabsaal-
Grundstücks an Lang & Cie gegeben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
04.03.2013, OA 337