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Kulturcampus: Wir gehören dazu

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1624 Betreff: Kulturcampus: Wir gehören dazu Zu 1.) Nach Auskunft der ABG Frankfurt Holding hat der Aufsichtsrat die Veräußerung der Fläche Bockenheimer Landstraße/ Ecke Senckenberganlage, die derzeit mit dem Laabsaal bebaut ist, an den Investor Lang & Cie genehmigt. Zu 2.) Zwischenzeitlich wurde für die Fläche zwischen Bockenheimer Landstraße, Senckenberganlage, zukünftiger Jügelstraße und Mertonstraße (Baufeld 12) ein Wettbewerb ausgelobt, der sich in einen Ideenteil für das südliche Baufeld und einen Realisierungsteil für den Teilbereich nördlich des Juridicums unterteilt. Der Realisierungsteil umfasste sowohl die an Lang & Cie veräußerte Fläche, die mit einer gewerblich genutzten Immobilie bebaut werden soll, als auch die westlich anschließende Wohnbebauung, die von der ABG Frankfurt Holding realisiert werden wird. In den Erdgeschosszonen sind u.a. eine Kindertagesstätte entlang der Bockenheimer Landstraße und eine kulturell nutzbare Fläche entlang der Jügelstraße vorgesehen. Politische Vertreter der Stadtverordnetenversammlung sowie der Ortsbeiratsvorsitzende wurden als Sachverständige zur Beratung des Preisgerichts in das Wettbewerbsverfahren einbezogen. Auf die entsprechenden veröffentlichten und im Ortsbeirat vorgestellten Ergebnisse des Wettbewerbs wird verwiesen. Zu 3.) Die ABG Frankfurt Holding plant grundsätzlich keine Veräußerungen von Grundstücken, auf denen Wohnbebauung vorgesehen ist. Dort wird die ABG Frankfurt Holding als Investorin auftreten. Im Bereich der Flächen, die für eine gewerbliche und/ oder kulturelle Nutzung vorgesehen sind, können Veräußerungen in Betracht kommen. Zu 4.) In Ergänzung zum aktuellen Bebauungsplanentwurf hat der Magistrat im Zuge der Wettbewerbsauslobungen für Baufeld 12 intensive Gespräche mit der ABG Frankfurt Holding und dem Investor Lang & Cie geführt. Die Zielsetzungen der Stadt in Zusammenhang mit den in den Planungswerkstätten erarbeiteten Zielen und Anregungen für das Areal wurden erörtert. Der Magistrat hat dafür Sorge getragen, dass diese Aspekte in die Wettbewerbsauslobungen und in die Beurteilung der einzelnen Arbeiten eingeflossen sind. Der Konsensplan war Bestandteil der Auslobungsunterlagen. Nach Auskunft der ABG Frankfurt Holding haben diese Vorgaben auch im Vertrag zwischen Lang & Cie und der ABG Frankfurt Holding Berücksichtigung gefunden. So ist beispielsweise, gemäß Konsensplan, für das Grundstück Ecke Senckenberganlage/ Bockenheimer Landstraße eine Mischnutzung geplant, die Gewerbe entlang der Senckenberganlage und Wohnen entlang der neuen Jügelstraße vorsieht und in den Erdgeschosszonen eine Kindertagesstätte und Flächen für Kultur und Gastronomienutzung bereit hält. Zu 5.) Nach Auskunft der ABG Frankfurt Holding hat es keinen Kaufpreisabschlag bei der Veräußerung des derzeitigen Laabsaal- Grundstücks an Lang & Cie gegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.03.2013, OA 337