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Mit welchen Maßnahmen geht die Stadt gegen Falschparken und Geschwindigkeitsüberschreitungen vor?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Bereich Verkehrsüberwachung der Städtischen Verkehrspolizei verfügt aktuell über 155 Planstellen für Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte. Die aktuelle Stellenbesetzungsquote liegt bei 78 % (Stand 15.06.2021). Erklärtes Ziel des Magistrats ist es, einen höchstmöglichen Stellenbesetzungsgrad zu erreichen. Hierzu wurden und werden enorme Anstrengungen unternommen. Die uniformierten Bediensteten erfüllen hoheitliche Aufgaben und repräsentieren auf den Straßen die Stadt Frankfurt am Main. Die Bediensteten müssen daher ein entsprechendes Anforderungsprofil erfüllen, weshalb ein intensives Auswahlverfahren unabdingbar ist. Allein in den letzten 5 Jahren wurden 15 Auswahlverfahren durchgeführt mit jeweils circa 200 bis 250 Bewerbungen. Die Städtische Verkehrspolizei befindet sich bei der Besetzung offener Stellen in einer harten Konkurrenzsituation, insbesondere mit umliegenden Gemeinden. Aber es gilt nicht nur Personal zu rekrutieren und auszubilden, sondern auch auf Dauer zu behalten. Gerade die Fluktuation stellt ein enormes Problem dar. So stehen den bisherigen 15 Neuzugängen im Jahr 2021 bereits wieder 12 Abgänge gegenüber. Bei Neueinstellung erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 6 TVöD. Dies liegt in aller Regel unterhalb der Bezahlungen der umliegenden Gemeinden und ist von daher wenig attraktiv. Mit der Höhergruppierung von 63 Stellen nach Entgeltgruppe 8 TVöD ist die Hoffnung verbunden, diesem Trend entgegenzuwirken. Gleichwohl sind noch immer zahlreiche Stellen nach Entgeltgruppe 6 TVöD dotiert, weshalb sich hierdurch allein das Problem der Fluktuation mutmaßlich allenfalls lindern, nicht jedoch gänzlich beseitigen lässt. Nur wenn es gelingt, die Fluktuation einigermaßen in den Griff zu bekommen, entstehen neue Kapazitäten für die eigentliche Aufgabenerledigung. Hierbei muss auch berücksichtigt werden, dass die Ausbildungszeit bis zu einem vollständigen Einsatz im Außendienst etwa ein halbes Jahr beträgt. Bis dahin sind die neuen Bediensteten zum einen nicht nur noch nicht (voll) einsetzbar, sondern binden zusätzlich noch Personal für Anlernung und Ausbildung. Eine Erhöhung der Kontrollintensität lässt sich nur erreichen, wenn entsprechend fertig ausgebildetes und einsatzfähiges Personal zur Verfügung steht. Der Magistrat unternimmt alle Anstrengungen, diesen Zustand zu erreichen. Eine fixe zeitliche Perspektive, wann dies der Fall sein wird, kann jedoch nicht genannt werden. Die Städtische Verkehrspolizei führt im gesamten Stadtgebiet, somit auch im Bereich des Ortsbeirats 7, Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch. Festgestellte Parkverstöße werden zur Anzeige gebracht. Auch Abschleppmaßnahmen werden durchgeführt. Kontrollschwerpunkte ergeben sich aus Beschwerden, die vom Ortsbeirat und/oder von Bürgerinnen und Bürgern eingehen. Zur Frage der Problemlösung von Parkverstößen weist der Magistrat auf ein an den Deutschen Städtetag adressiertes Schreiben der Stadt Konstanz hin, welche eine Zunahme geahndeter Verstöße verzeichnet und dazu schreibt: "wir stellen bislang keinerlei erzieherische Wirkung fest, im Gegenteil könnten wir vermutlich weitere Mitarbeiter einstellen, um dann aber lediglich die Anzahl von Verwarnungen weiter zu steigern. Die größte Häufung an Verwarngeldern haben die Beträge von 10,- bis 20,- €." Die Stadt Konstanz stellt resigniert fest, dass es aufgrund der niedrigen Sanktionshöhe keinen Anreiz gäbe, sich an die Parkvorschriften zu halten. Diese Aussage aus der Praxis bestätigen psychologische Studien, wonach selbst eine als hoch wahrgenommene Entdeckungswahrscheinlichkeit dann nicht handlungsrelevant ist, wenn die zu erwartende Sanktionshöhe minimal ist. Mit derzeit circa 758.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und 390.000 zugelassenen Kraftfahrzeugen (Kfz) hat Frankfurt eine der höchsten Verkehrsdichten Deutschlands. Die Lage wird durch die rund 387.000 Einpendlerinnen und Einpendler erschwert, die überwiegend mit dem eigenen Kfz nach Frankfurt kommen. Dabei wächst die Stadt Frankfurt weiter, vor allem durch Nachverdichtung, was noch immer mit einer Zunahme der Kfz-Zulassungszahlen einhergeht. Dabei müssen die Verkehrsflächen zugunsten der ungeschützten Verkehrsteilnehmenden neu aufgeteilt werden, was regelhaft zur Reduzierung von Parkraum führt. Dabei ist schon jetzt, so Studien zufolge, in vielen Straßen der Parkraum zu 120 % belegt, also mangels Parkraum oft jedes fünfte Kfz falsch abgestellt. Wenn es keinen Parkraum mehr gibt, ist jedoch der Einfluss repressiver Maßnahmen aufgrund des niedrigen Sanktionsniveaus stark begrenzt. Nach derzeitigem Stand soll zum Spätsommer der überarbeitete Bußgeldkatalog in Kraft treten. Die Bußgeldhöhen werden nur in einigen Bereichen, wie dem Parken auf Geh- und Radwegen, massiv angehoben (die Sanktionshöhe für einfache Parkverstöße wird dort dann 55 € betragen). Bei Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Parkverstöße, wie beispielsweise das Parken im Kreuzungs-/Einmündungsbereich oder vor Bordsteinabsenkung, bleiben sie mit 10 € unverändert niedrig. Neben den Beschwerden über zugeparkte Rad- und Gehwege, sind aber oftmals gerade die zugeparkten Einmündungsbereiche betroffen, die aufgrund häufiger Behinderungen - beispielsweise für die Müllabfuhr - zu einer hohen Beschwerdelage führen. Durch die nur für einzelne Tatbestände vorgenommene Erhöhung der Bußgelder besteht die Gefahr einer Verlagerung der Probleme. Zur Verdeutlichung der Parkordnung werden in begründeten Einzelfällen Markierungen wie Sperrflächen oder "Zickzackmarkierungen" angeordnet. Eine Abpollerung hingegen ist kaum vereinbar mit der wünschenswerten Steigerung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Verkehrsraum. Es führt zudem zu einer dauerhaften Behinderung für Nutzende des Gehwegs und ist somit kein Allheilmittel. Dieser Hintergrund verdeutlicht die Notwendigkeit eines Gesamtverkehrskonzeptes, welches helfen wird, die Missstände nachhaltig in den Griff zu bekommen. Die Städtische Verkehrspolizei führt im gesamten Stadtgebiet, somit auch im Bereich des Ortsbeirats 7, Geschwindigkeitskontrollen durch. Neben stationären Anlagen, zu dem auch der Einsatz von Enforcement-Trailern gehört, erfolgen die Kontrollen mit großer Intensität durch mobile Anlagen. Die Örtlichkeiten werden unter Beachtung eines einschlägigen ministeriellen Erlasses prioritär an Beschwerdestellen durchgeführt, die vom Ortsbeirat und/oder von Bürgerinnen und Bürgern an das Straßenverkehrsamt herangetragen werden. Im Ortsbeirat 7 wurden in diesem Jahr (Stand: 05. Juli 21) 37 mobile Geschwindigkeitskontrollen mit einer Gesamtmessdauer von 81 Stunden durchgeführt. Dabei wurden 8.968 Fahrzeuge kontrolliert. In diesem Arbeitsbereich sind aktuell alle Stellen besetzt, so dass derzeit den Beschwerden im erforderlichen Umfang Rechnung getragen wird. Bei Geschwindigkeitsverstößen sieht der zum Spätsommer in Kraft tretende neue Bußgeldkatalog zudem wahrnehmbar erhöhte Bußgelder vor (gerade bei den vermeintlich geringen Verstößen). Zusammen mit den Geschwindigkeitskontrollen sollte sich dies positiv auf das Geschwindigkeitsniveau auswirken.

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