Tempo 30 im Ortsbezirk
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2009, ST
1575
Betreff: Tempo 30 im
Ortsbezirk In den vergangenen Jahren wurden im Ortsbeirat 4
bereits eine Reihe von Grundnetzstraßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung
von 30 km/h eingerichtet. Diese haben zu einem Gewinn für Mensch, Sicherheit
und Umwelt geführt. Folgende Straßen gehören dazu: Dortelweiler Straße,
Comeniusstraße, Rohrbachstraße, Hartmann-Ibach-Straße, Saalburgstraße, Sandweg,
Alfred-Brehm-Platz, Thüringer Straße, südliche Wittelsbacher Allee im Bereich
der IGS Herder, südliche Wittelsbacher Allee zwischen Wingertstraße und
Waldschmidtstraße (stadteinwärts) sowie Wittelsbacher Allee zwischen
Wingertstraße und Habsburger Allee (stadtauswärts), Hanauer Landstraße in Höhe
Uhlandschule, Habsburger Allee in Höhe der Helmholtzschule, Ostparkstraße, Im
Prüfling. Wie in der Radroutenplanung Zoo -
Konstabler Wache bereits vorgesehen, wird in der Pfingstweidstraße ebenfalls
die Tempo-30 Regelung eingeführt. Auch im Rahmen der Schließung der Grusonstraße für
den Durchgangsverkehr ist die Tempo 30-Regelung vorgesehen. Im Sinn einer einheitlichen Regelung ist es
sinnvoll, die südliche Wittelsbacher zwischen Thüringer Straße und Habsburger
Allee mit Tempo-30 auszuweisen. Dieses ist auch in der nördlichen Wittelsbacher
Allee im Abschnitt zwischen Saalburgallee und Ernst May Platz möglich. Neben den vom Ortsbeirat genannten Straßen sind die
übrigen Grundnetzstraßen aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, der fehlenden
baulichen Eignung (zu breit, zu geradlinig) der (teilweisen) Nutzung durch
öffentliche Verkehrsmitteln nicht für eine Ausweisung von Tempo 30 vorgesehen.
Eine bloße Beschilderung von 30 km/h würde nicht zu einem geringeren
Geschwindigkeitsniveau führen und hätte somit nicht die gewünschte Wirkung.
Zu diesen Straßen gehören die
westliche Hanauer Landstraße, Ostbahnhofstraße, Danziger Platz, Henschelstraße,
östliche Habsburger Allee, ausgenommen der Bereich vor der Helmholzschule),
Wittelsbacher Allee zwischen Habsburger Allee und Saalburgallee, Saalburgallee,
Friedberger Landstraße, Neebstraße, Im Prüfling zwischen Neebstraße und
Seckbacher Landstraße, Seckbacher Landstraße, Ferdinand-Happ-Straße und
Honsellstraße.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.03.2009, OM 3054
Anregung an den
Magistrat vom 06.03.2018, OM 2820