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Tempo 30 im Ortsbezirk

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2009, ST 1575 Betreff: Tempo 30 im Ortsbezirk In den vergangenen Jahren wurden im Ortsbeirat 4 bereits eine Reihe von Grundnetzstraßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingerichtet. Diese haben zu einem Gewinn für Mensch, Sicherheit und Umwelt geführt. Folgende Straßen gehören dazu: Dortelweiler Straße, Comeniusstraße, Rohrbachstraße, Hartmann-Ibach-Straße, Saalburgstraße, Sandweg, Alfred-Brehm-Platz, Thüringer Straße, südliche Wittelsbacher Allee im Bereich der IGS Herder, südliche Wittelsbacher Allee zwischen Wingertstraße und Waldschmidtstraße (stadteinwärts) sowie Wittelsbacher Allee zwischen Wingertstraße und Habsburger Allee (stadtauswärts), Hanauer Landstraße in Höhe Uhlandschule, Habsburger Allee in Höhe der Helmholtzschule, Ostparkstraße, Im Prüfling. Wie in der Radroutenplanung Zoo - Konstabler Wache bereits vorgesehen, wird in der Pfingstweidstraße ebenfalls die Tempo-30 Regelung eingeführt. Auch im Rahmen der Schließung der Grusonstraße für den Durchgangsverkehr ist die Tempo 30-Regelung vorgesehen. Im Sinn einer einheitlichen Regelung ist es sinnvoll, die südliche Wittelsbacher zwischen Thüringer Straße und Habsburger Allee mit Tempo-30 auszuweisen. Dieses ist auch in der nördlichen Wittelsbacher Allee im Abschnitt zwischen Saalburgallee und Ernst May Platz möglich. Neben den vom Ortsbeirat genannten Straßen sind die übrigen Grundnetzstraßen aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, der fehlenden baulichen Eignung (zu breit, zu geradlinig) der (teilweisen) Nutzung durch öffentliche Verkehrsmitteln nicht für eine Ausweisung von Tempo 30 vorgesehen. Eine bloße Beschilderung von 30 km/h würde nicht zu einem geringeren Geschwindigkeitsniveau führen und hätte somit nicht die gewünschte Wirkung. Zu diesen Straßen gehören die westliche Hanauer Landstraße, Ostbahnhofstraße, Danziger Platz, Henschelstraße, östliche Habsburger Allee, ausgenommen der Bereich vor der Helmholzschule), Wittelsbacher Allee zwischen Habsburger Allee und Saalburgallee, Saalburgallee, Friedberger Landstraße, Neebstraße, Im Prüfling zwischen Neebstraße und Seckbacher Landstraße, Seckbacher Landstraße, Ferdinand-Happ-Straße und Honsellstraße. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3054 Anregung an den Magistrat vom 06.03.2018, OM 2820