Verkehrssituation in der Ferdinand-Happ-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST
1096
Betreff: Verkehrssituation
in der Ferdinand-Happ-Straße Zu 1.: Aufgrund der bestehenden
Baustelleneinrichtungsfläche ist es aktuell nicht möglich, einen
Fußgängerüberweg über die Ferdinand-Happ-Straße einzurichten. Da der Gehweg
größtenteils gesperrt ist, sind keine Aufstellflächen für zu Fuß Gehende
vorhanden. Eine Querungsmöglichkeit besteht jedoch im Bereich der
Ferdinand-Happ-Straße 21, da sich dort baustellenbedingt ein provisorischer
Fußgängerüberweg befindet. Zu 2.: An der Verkehrssituation hat sich seit der
Stellungnahme des Magistrats vom 9. November 2009, ST 1575, nichts geändert.
Daher kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ferdinand-Happ-Straße
zwischen dem 5. Polizeirevier und der Einmündung Hanauer Landstraße nicht auf
30 km/h gesenkt werden. Zu 3.: Der Fahrbahnbelag sowie die Gehwege im
Einmündungsbereich Launhardtstraße / Ferdinand-Happ-Straße befinden sich in
einem verkehrssicheren Zustand. Eine Erneuerung ist daher derzeit nicht
erforderlich. Da im Rahmen
einer wirtschaftlichen Haushaltsführung Anmeldungen investiver Bedarfe nur
zulässig sind, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, sie also der
Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen, lässt
sich die Erarbeitung einer Planung und die Anmeldung von Investitionsmitteln
für eine Umgestaltung gegenwärtig nicht begründen. Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.03.2018, OM 2820