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Verkehrssituation in der Ferdinand-Happ-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1096 Betreff: Verkehrssituation in der Ferdinand-Happ-Straße Zu 1.: Aufgrund der bestehenden Baustelleneinrichtungsfläche ist es aktuell nicht möglich, einen Fußgängerüberweg über die Ferdinand-Happ-Straße einzurichten. Da der Gehweg größtenteils gesperrt ist, sind keine Aufstellflächen für zu Fuß Gehende vorhanden. Eine Querungsmöglichkeit besteht jedoch im Bereich der Ferdinand-Happ-Straße 21, da sich dort baustellenbedingt ein provisorischer Fußgängerüberweg befindet. Zu 2.: An der Verkehrssituation hat sich seit der Stellungnahme des Magistrats vom 9. November 2009, ST 1575, nichts geändert. Daher kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen dem 5. Polizeirevier und der Einmündung Hanauer Landstraße nicht auf 30 km/h gesenkt werden. Zu 3.: Der Fahrbahnbelag sowie die Gehwege im Einmündungsbereich Launhardtstraße / Ferdinand-Happ-Straße befinden sich in einem verkehrssicheren Zustand. Eine Erneuerung ist daher derzeit nicht erforderlich. Da im Rahmen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung Anmeldungen investiver Bedarfe nur zulässig sind, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, sie also der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen, lässt sich die Erarbeitung einer Planung und die Anmeldung von Investitionsmitteln für eine Umgestaltung gegenwärtig nicht begründen. Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.03.2018, OM 2820

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