.Pakt für den Nachmittag. hier: Ganztägig arbeitende Schulen mehr fördern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST
1554
Betreff: "Pakt für den
Nachmittag" hier: Ganztägig arbeitende Schulen mehr fördern Zu 1. und 3.: Es ist grundsätzlich Ziel des Magistrats, dass der
Förderrahmen, der mit dem "Pakt für den Nachmittag" vom Land zur Verfügung
gestellt wird, für den Ausbau von Ganztagsangeboten verausgabt wird. Die Fragestellung impliziert, dass diese
Fördermittel nicht ausgeschöpft werden, daher wird nachstehend das formale
Verfahren skizziert: Die Stadt Frankfurt am Main kann nur für die Schulen
Mittel beim Land beantragen, die auch tatsächlich am Pakt für den Nachmittag
teilnehmen möchten. Die Entscheidung zur Teilnahme wird den Schulen vom Land
freigestellt. Das Land Hessen stellt also nicht pauschal Fördermittel zur
Verfügung, sondern die Stadt Frankfurt beantragt beim Hessischen
Kultusministerium (HKM) zunächst Mittel für diese Schulen und anschließend
werden für diese Schulen Landesmittel zugewiesen. Im Konkreten heißt das: Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 setzen 10
Frankfurter Grundschulen / Schulen mit Grundstufe den Pakt für den Nachmittag
um. Im Vorfeld wurden für diese 10 Schulen von der Stadt Frankfurt in
Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt die Bewerbungsunterlagen der Schulen
weitergeleitet und Ressourcen beim Hessischen Kultusministerium beantragt. Die
Ressourcen können von den Schulen in Form von Stellenanteilen für Lehrkräfte
und kapitalisierten Mitteln aufgeteilt werden. Die Stellenanteile werden den
Schulen über das Staatliche Schulamt direkt zugewiesen. Die kapitalisierten
Mittel werden an das Stadtschulamt weitergeleitet und von dort an den Träger
der Ganztagsangebote in der jeweiligen Schule. Schule und Träger investieren
diese Mittel in den Ausbau von Ganztagsangeboten. Für das Schuljahr 2016/2017 sollen weitere
Grundschulen / Schulen mit Grundstufen für die Umsetzung des Paktes für den
Nachmittag gewonnen werden. Für diese Schulen können Ressourcen beim Hessischen
Kultusministerium beantragt werden. Zu 2. und 3.: Der Pakt für den Nachmittag basiert darauf, dass die
Stadt Frankfurt und das Land Hessen gemeinsam mit Schulen und Trägern ein
integriertes Kooperationsmodell zur Verbindung von Bildungs- und
Betreuungsangeboten gestalten. Damit übernimmt das Land Hessen bereits
inhaltlich und finanziell eine stärkere Verantwortung als bisher für den
schnelleren Ausbau von ganztägig arbeitenden Schulen für eine höhere Anzahl an
Kindern. Ziel ist, dass alle Kinder, die eine
"Pakt-Schule" besuchen und einen Betreuungsplatz benötigen, auch einen
erhalten. Dieses Ziel soll innerhalb der Schule über den Einsatz von kommunalen
Mitteln und Landesmitteln erreicht werden. Zudem werden weiterhin
Betreuungsplätze in den Horten des jeweiligen Schulbezirks sowie
Betreuungsplätze für Grundschulkinder bei Kindertagespflegepersonen zur
Verfügung gestellt. Die Details sind zum Pakt für den Nachmittag der
zwischen Land und Kommune abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung sowie dem
kommunalen Bestandteil zur Kooperationsvereinbarung zu entnehmen. Die Pilotphase im Laufe des Schuljahres 2015/2016
wird zeigen, ob zur Zielerreichung weitere Verpflichtungen von Land und Kommune
notwendig sind und - wenn ja - welche. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
19.05.2015, OA 625