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.Pakt für den Nachmittag. hier: Ganztägig arbeitende Schulen mehr fördern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1554 Betreff: "Pakt für den Nachmittag" hier: Ganztägig arbeitende Schulen mehr fördern Zu 1. und 3.: Es ist grundsätzlich Ziel des Magistrats, dass der Förderrahmen, der mit dem "Pakt für den Nachmittag" vom Land zur Verfügung gestellt wird, für den Ausbau von Ganztagsangeboten verausgabt wird. Die Fragestellung impliziert, dass diese Fördermittel nicht ausgeschöpft werden, daher wird nachstehend das formale Verfahren skizziert: Die Stadt Frankfurt am Main kann nur für die Schulen Mittel beim Land beantragen, die auch tatsächlich am Pakt für den Nachmittag teilnehmen möchten. Die Entscheidung zur Teilnahme wird den Schulen vom Land freigestellt. Das Land Hessen stellt also nicht pauschal Fördermittel zur Verfügung, sondern die Stadt Frankfurt beantragt beim Hessischen Kultusministerium (HKM) zunächst Mittel für diese Schulen und anschließend werden für diese Schulen Landesmittel zugewiesen. Im Konkreten heißt das: Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 setzen 10 Frankfurter Grundschulen / Schulen mit Grundstufe den Pakt für den Nachmittag um. Im Vorfeld wurden für diese 10 Schulen von der Stadt Frankfurt in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt die Bewerbungsunterlagen der Schulen weitergeleitet und Ressourcen beim Hessischen Kultusministerium beantragt. Die Ressourcen können von den Schulen in Form von Stellenanteilen für Lehrkräfte und kapitalisierten Mitteln aufgeteilt werden. Die Stellenanteile werden den Schulen über das Staatliche Schulamt direkt zugewiesen. Die kapitalisierten Mittel werden an das Stadtschulamt weitergeleitet und von dort an den Träger der Ganztagsangebote in der jeweiligen Schule. Schule und Träger investieren diese Mittel in den Ausbau von Ganztagsangeboten. Für das Schuljahr 2016/2017 sollen weitere Grundschulen / Schulen mit Grundstufen für die Umsetzung des Paktes für den Nachmittag gewonnen werden. Für diese Schulen können Ressourcen beim Hessischen Kultusministerium beantragt werden. Zu 2. und 3.: Der Pakt für den Nachmittag basiert darauf, dass die Stadt Frankfurt und das Land Hessen gemeinsam mit Schulen und Trägern ein integriertes Kooperationsmodell zur Verbindung von Bildungs- und Betreuungsangeboten gestalten. Damit übernimmt das Land Hessen bereits inhaltlich und finanziell eine stärkere Verantwortung als bisher für den schnelleren Ausbau von ganztägig arbeitenden Schulen für eine höhere Anzahl an Kindern. Ziel ist, dass alle Kinder, die eine "Pakt-Schule" besuchen und einen Betreuungsplatz benötigen, auch einen erhalten. Dieses Ziel soll innerhalb der Schule über den Einsatz von kommunalen Mitteln und Landesmitteln erreicht werden. Zudem werden weiterhin Betreuungsplätze in den Horten des jeweiligen Schulbezirks sowie Betreuungsplätze für Grundschulkinder bei Kindertagespflegepersonen zur Verfügung gestellt. Die Details sind zum Pakt für den Nachmittag der zwischen Land und Kommune abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung sowie dem kommunalen Bestandteil zur Kooperationsvereinbarung zu entnehmen. Die Pilotphase im Laufe des Schuljahres 2015/2016 wird zeigen, ob zur Zielerreichung weitere Verpflichtungen von Land und Kommune notwendig sind und - wenn ja - welche. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.05.2015, OA 625