Umrüstung von Gasleuchten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.10.2016, ST 1472 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten Zu 1. Wie im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung §
4832 vom 24.07.2014 festgelegt, werden die vorhandenen Gasleuchten im
Stadtgebiet Frankfurt am Main vorrangig wegen mangelnder Standsicherheit
ausgetauscht. Ebenso fordert
dieser Beschluss den Umbau der Gasbeleuchtungsmasten aus wirtschaftlichen
Gründen, möglichst im Rahmen anderer Baumaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main
oder anderer Versorgungsträger. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben erfolgte
zunächst die Festlegung zur Umrüstung von ca. 120 Straßenabschnitten. Hiervon
liegen 20 Straßen im Ortsbezirk 3 und können der als Anlage 2
beiliegenden Tabelle entnommen werden. Die derzeitigen Planungen sehen für das
Jahr 2016 noch die Umrüstung der Gluckstraße, der Leibnizstraße und der
Vogelsbergstraße vor. Eine
stärkere Berücksichtigung und damit eine vorrangige Umrüstung der Gasleuchten
im Ortsbezirk 3 ist aufgrund der Ergebnisse der Standsicherheitsprüfungen
zunächst nicht möglich, da vorrangig auch in anderen Stadtteilen eine
erhebliche Anzahl von Gasbeleuchtungsmasten auszutauschen sind. Exakte Termine für die anstehenden
Baumaßnahmen zur Gasbeleuchtung im Nordend lassen sich wegen der
Abhängigkeiten zu anderen Baumaßnahmen im Straßenraum derzeit nicht genau
benennen. Zu 2. Alle Leuchten innerhalb des
Umrüstungsgebietes entsprechend der Skizze in der Anlage 1 werden mit
LED-Technik und im äußeren Erscheinungsbild der ursprünglichen Gasleuchten
ausgeführt. Zu 3. Die Gasleuchten in den Straßen des
Nordends, welche außerhalb des Erhaltungsgebietes liegen, werden entsprechend
dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 durch moderne
elektrische Leuchten aus dem Portfolio der in Frankfurt am Main verwendeten
Leuchtentypen ersetzt. Zu 4. Die in der Anregung des Ortsbeirates OM 3115
vom 08.05.2014 gestellte Forderung zur Begründung des Umfangs der
Umrüstungsgebiete im Nordend wurde im Rahmen der Beschlussfassung § 4832 vom
24.07.2014 bereits erörtert und festgelegt. Mit diesem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung wurden sowohl die Straßen des Nordends festgelegt,
welche mit den Leuchten in LED-Technik und in "Gasleuchtenoptik" ausgestattet
werden, als auch jene Straßen in denen die Gasleuchten durch konventionelle,
elektrische Leuchten ersetzt werden. Die Festlegung der konventionellen Leuchtentypen
erfolgt unter wirtschaftlichen, ökologischen und gestalterischen
Gesichtspunkten, aus dem Leuchten-Portfolio der Stadt Frankfurt am Main und
durch die zuständigen Ämter und Betriebe. Der Austausch der Gasbeleuchtung in elektrische
Beleuchtung muss nach den aktuell gültigen Normen und Regeln
erfolgen. Aus den hierfür erforderlichen Berechnungen und den vorhandenen
örtlichen Gegebenheiten ergeben sich die Leuchten-Standorte der neuen
Beleuchtungsanlagen. Eine Beteiligung von Anwohnern und dem Ortsbeirat nach dem
o.g. Beschluss ist nicht vorgesehen. Nach den Abstimmungen zwischen den zuständigen
städtischen Ämtern und dem Landesamt für Denkmalpflege ist keine der
derzeit noch im Nordend mit Gasleuchten ausgerüsteten Straßen für den
langfristigen Erhalt des "gasbeleuchteten Ist-Zustands" vorgesehen.
Anlage 1 (ca. 194 KB) Anlage 2
(ca. 24 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen vom 21.01.2016, V 1568